Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 25

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Leistung erbringen – bei der Exekutive, als Lehrer, in der Verwaltung, als Ärzte und viele andere Berufsgruppen mehr. Natürlich erbringen sie solch spezifische Leistungen, dass man diesen teilweise durch Zusatzbestimmungen Rechnung tragen muss, weshalb es ein einfaches, über einen Kamm geschorenes Dienstrecht vermutlich auch in Zukunft für den öffentlichen Dienst nicht geben wird. Wir gehen gerade in Richtung mehr Differenzierung, in Richtung besserer Leistung für den Bürger, für den Kunden, und da ist es natürlich auch an der Tagesordnung, dass das Dienstrecht entsprechende Anreize für verbesserte Leistungen geben soll.

Ich glaube, dass der öffentliche Dienst – verglichen mit anderen europäischen Ländern – gerade in unserem Land sehr gut ist und dass wir da auf einem sehr vernünftigen Weg sind, sodass der öffentliche Dienst auch in Zukunft das Rückgrat der Volkswirtschaft, das er nämlich ist, sein wird. Gerade weil wir eine gesunde, eine gute öffentliche Verwaltung haben, wird der öffentliche Dienst mithelfen können, dass unsere Volkswirtschaft auch ein sehr attraktiver Beschäftigungs- und Investitionsstandort bleibt . – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

10.32

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Hagen. – Bitte.

10.33

Bundesrat Christoph Hagen (Freiheitliche, Vorarlberg): Werte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Es gibt kein ungerechteres Gehaltssystem als jenes der Bundesbediensteten. In diesem Bereich wäre eine Reform dringend notwendig.

Ich kann mit Ihnen, Herr Staatssekretär, nicht mitgehen, wenn Sie hier nach dem Gießkannenprinzip einfach prozentmäßig drüberschütten, das heißt, wenn jene, die hohe Gehälter haben, einen ordentlichen Zuwachs haben, und jene, die niedrige haben, nicht viel dazubekommen werden. Das kann nicht sein.

Beim Bund wird nicht nach Leistung, Verantwortung oder Funktion bezahlt, sondern nach einem völlig veralteten System, durch welches die Älteren, die ohnehin schon einen gewissen Lebensstandard aufgebaut haben, bereichert werden, die Jungen aber, welche Familien gründen sollten, um die Pensionen der Alten zu sichern, sozusagen am Existenzminimum herumknabbern.

Wenn ich von Leistung spreche, meine ich auch Leistung. Ein Beispiel dazu: Ein junger Gendarmeriebeamter, Verwendungsgruppe E 2b, welcher zwei Jahre Schule mit enorm vielen Prüfungen über sich ergehen lassen musste, später im Berufsleben immer wieder neue Gesetze lernen muss, jährlich zahlreiche Fortbildungslehrgänge besuchen muss und vor Ort oft in Sekundenbruchteilen Entscheidungen treffen muss, welche über Leben und Tod, angemessene oder unangemessene Gewalt entscheiden, psychischem Druck ausgesetzt ist, wird nach dem Gehaltsschema, das wir jetzt haben, wie ein beamteter Hilfsarbeiter bezahlt, und dies, obwohl er die Arbeit eines Polizisten bei der Bundespolizei und gleichzeitig auch die Arbeit eines Polizeijuristen der Bundespolizei macht. (Bundesrat Payer: Lebensverdienstsumme beachten!) – Darauf kommen wir noch.

Das heißt, er nimmt den Tatbestand vom Anfang bis zum Ende auf, schreibt die Anzeige, was bei der Bundespolizei von einem Polizeijuristen durchgeführt wird, der dem Schema E 2a angehört und entsprechend entlohnt wird.

Während nun der junge Gendarmeriebeamte, Verwendungsgruppe E 2b, ein Grundgehalt von 16 933 S brutto für das Durchführen derselben Arbeit wie ein Polizeibeamter, welcher den Sachverhalt, wie gesagt, nur aufnimmt und an den Polizeijuristen mittels eines Aktenvermerkes weitergibt, und gleichzeitig auch für das Durchführen derselben Arbeit wie ein Polizeijurist, welcher dann die Anzeige an die Staatsanwaltschaft beziehungsweise Bezirksanwaltschaft weiterleitet, bekommt, erhalten bei der Bundespolizei der Polizeijurist, der die Anzeige erstattet, aber nicht den Sachverhalt aufnimmt, brutto 22 903 S plus Funktionszulage in der Höhe von 570 S und der Polizist ein Gehalt in der Höhe jenes des Gendarmeriebeamten. Obwohl der


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