Bundesrat Stenographisches Protokoll 659. Sitzung / Seite 40

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, dem Bundesverfassungsgesetz im Sinne des Artikels 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit unter Berücksichtigung der besonderen Beschlusserfordernisse angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen nun zur Abstimmung ... (Bundesrat Dr. d'Aron betritt den Saal.) Ich warte, bis Herr Kollege d'Aron Platz genommen hat. (Bundesrat Steinbichler betritt ebenfalls den Saal.) Ich sehe, es kommt noch ein Kollege. – Bitte nehmen Sie Platz! Sie wissen, Ihre Stimme zählt nur, wenn sie von Ihrem Platz aus abgegeben wird, und wir sind gerade im Abstimmungsverfahren.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 15. Dezember 1999 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die freiwillige Pensionskassenvorsorge für Personen, die dem Bundesbezügegesetz unterliegen, geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Wahl von Vertretern Österreichs in die Parlamentarische Versammlung des Europarates.

Einer Vereinbarung der Fraktionen entsprechend sind vom Bundesrat drei Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Es liegt mir der Vorschlag vor, Herrn Bundesrat Dr. Linzer, Frau Bundesrätin Johanna Schicker und Herrn Bundesrat Dr. d'Aron als Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates zu wählen.

Wird die Durchführung der Wahl mittels Stimmzettel verlangt? – Das ist nicht Fall.

Ich bitte daher jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die den von mir bekannt gegebenen Wahlvorschlägen ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Die Wahlvorschläge sind somit angenommen.

Die von mir genannten Mitglieder des Bundesrates sind somit als Ersatzmitglieder in die Parlamentarische Versammlung des Europarates gewählt. Ich wünsche den gewählten Ersatzmitgliedern bei ihrer Tätigkeit viel Erfolg. (Allgemeiner Beifall.)

8. Punkt

Wahl der vom Bundesrat zu entsendenden Mitglieder und Ersatzmitglieder des Ständigen gemeinsamen Ausschusses des Nationalrates und des Bundesrates im Sinne des § 9 des Finanz-Verfassungsgesetzes 1948


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