Bundesrat Stenographisches Protokoll 661. Sitzung / Seite 63

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nahmen abgedeckt werden. Das war unsere Ausgangsposition. Da wir die Maastricht-Vorgaben zu erfüllen haben, ist das der Konsolidierungsrahmen.

Zu diesem Zweck wollen wir erstmals bei uns in der Verwaltung und nicht beim Staatsbürger stark einsparen. Obwohl wir auf den Zahlen des Jahres 1999 aufbauen und hiebei nicht berücksichtigen können, dass es eine Inflation gibt, wollen wir trotzdem vor allem bei den Ermessensausgaben und durch Personalaufnahmestopps beziehungsweise eingeschränkte Personalaufnahme insgesamt 11 Milliarden einsparen. Wir wollen – was auch schon der vorige Finanzminister gemacht hätte – bestimmte Überschüsse in einzelnen Fonds, die überdotiert waren, zurückführen und hievon 13 Milliarden umwidmen.

Weiters gibt es bestimmte Sondermaßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel die Vergabe einer Handylizenz. Damit wollen wir 17 Milliarden hereinbringen.

Ganz zuletzt wollen wir bei einem Budget mit 691 Milliarden an Einnahmen 6 Milliarden durch gewisse Steuererhöhungen wie zum Beispiel Tabaksteuer, Elektrizitätsabgabe, motorbezogene Versicherungssteuer und dergleichen mehr hereinbringen. Wir bezeichnen diese 6 Milliarden deshalb als einnahmenseitige Maßnahmen, weil wir vorrangig die Ausgabenseite behandeln. Es muss der Ausgabenhaushalt auf ein normales ausgeglichenes Niveau im Vergleich zu den Einnahmen zurückgeführt werden. Diese Maßnahmen greifen aber nicht sehr rasch. Wenn man erst am 4. Februar 2000 angetreten ist, dann kann man nicht erwarten, dass schon bestimmte Konsolidierungseffekte durch Umorganisation und den Wegfall von bestimmten Aufgaben eintreten. Es müssen also vor allem das Jahr 2000 und die erste Hälfte des Jahres 2001 überbrückt werden. Nur zu diesem Zweck dienen diese Sondermaßnahmen.

Bis zum Jahre 2004 wollen wir 9 000 Dienstposten durch Nichtersetzen des natürlichen Abgangs abbauen. Wir wollen durch ein neues Jahresarbeitsmodell im öffentlichen Dienst Überstunden im Ausmaß von 1,2 Milliarden einsparen. Wir wollen im Zuge einer Aufgabenreform alle Aufgaben kritisch durchleuchten und evaluieren, welche wegfallen könnten und welche wir benötigen.

Ich möchte aus meiner früheren Verwendung beim Rechnungshof ein Beispiel anführen: Sie alle haben gehört, dass der Rechnungshof, obwohl er eine Einrichtung der Finanzkontrolle ist und prüfen sollte, damit er als Organ des Parlaments diesem Berichte vorlegen kann, jetzt mühevoll unter Beteiligung all seiner geprüften Rechtsträger eine Einkommenserhebung machen muss, die dann unter anderem darin mündet, dass eine riesige Liste mit den 80 000-Schilling-Entgeltsbeziehern erstellt wird. Allein die Erhebung dieser Dienste behindert derzeit ungefähr ein Drittel des Prüfungsdienstes. Daher soll man sich im Hinblick auf solche Aufgaben in einer Kosten-Nutzen-Relation überlegen, ob man diese tatsächlich braucht oder ob man die entsprechenden Ressourcen sinnvoller für etwas anderes frei machen kann. Ebenso gibt es in anderen Bereichen vielerlei Aufgaben, die günstiger gemacht werden sollen.

Wir wollen die Mitwirkungsrechte und Kompetenzlisten erneuern: Etwa bei größeren Beschaffungsvorhaben können die Dienststellen nicht allein handeln, sondern müssen den gesamten Beschaffungsakt dem Finanzministerium zuleiten. Ein derartiger Beschaffungsakt trägt bis zu zehn oder zwölf Unterschriften! Man weiß am Schluss nicht mehr, wer eigentlich für eine Beschaffung die Verantwortung trägt. – Derartige Dinge müssen abgebaut werden, damit der Staat grundsätzlich in ein Gleichgewicht gebracht werden kann. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Ich hoffe, dass wir mittels eines gezielten Budget-, Personal- und Verwaltungscontrollings, das sich auch auf die ausgegliederten Rechtsträger bezieht, eine neue Form der Einhaltung des Budgets mit rechtzeitigem Vorwarnen, wo Ausgaben entstehen könnten, einrichten können. In der Bundesministeriengesetz-Novelle ist für das Finanzministerium eine derartige Aufgabe vorgesehen.

Bei allen größeren Gesetzesvorhaben, welche mit bestimmten höheren finanziellen Auswirkungen verbunden sind, wollen wir ebenfalls ein Controlling einziehen, damit wir beurteilen können, ob sich das Gesetz in dem bestimmten Rahmen bewegt. Die Erwähnung dieser neuen Aufgabe


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