Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 52

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umso dramatischer, als Ihnen allen sicherlich bekannt ist, dass im Vergleich aller Kostenkomponenten im Neubau die Grundstückspreise in den letzten Jahren die stärkste Steigerungsdynamik aufgewiesen haben.

Diese Aufhebung der Gerichtsgebührenbefreiung wird daher einen Kostenanstieg im gemeinnützigen Wohnbau zur Folge haben, und zwar sowohl für die Mieter als auch für die Wohnungseigentümer, bei denen es sich in den Kaufpreisen niederschlagen wird, und es wäre unehrlich, zu behaupten, dass diese Verteuerung von den gemeinnützigen Bauvereinigungen selbst getragen werden könnte. Denn wir alle wissen, dass durch die verschiedensten Maßnahmen in den letzten Jahren – zu denen wir natürlich auch weiterhin stehen – die gemeinnützigen Bauvereinigungen im Interesse der Mieter und der Wohnungseigentümer kräftig zur Kasse gebeten wurden, etwa im Bereich des billigeren Einsatzes des Eigenkapitals, der Senkung der Eigenkapitalverzinsung, durch Auslaufannuitäten und vieles andere mehr. Irgendwann ist aber auch bei den gemeinnützigen Bauvereinigungen der finanzielle Plafonds erreicht, sodass durch die vorgesehene Maßnahme genau jene Haushalte getroffen werden, die wir in früheren Jahren entlastet haben.

Man sollte überhaupt die Gestion gemeinnütziger Bauvereinigungen nicht kontinuierlich einschränken – so wie es übrigens auch in der Wohnrechtsnovelle 2000 geplant ist – und gleichzeitig die Regelungen für private Hauseigentümer und gewerbliche Bauträger liberalisieren, sondern man sollte allen gegenüber – damit auch gegenüber den gemeinnützigen Bauvereinigungen – Fairness walten lassen, eine Fairness, die wir aber im Budgetbegleitgesetz über weite Strecken vermissen.

Daher darf ich folgenden Antrag einbringen:

Antrag

der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Mag. Dietmar Hoscher und Genossen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Erhebung eines Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 27. April 2000 betreffend das Budgetbegleitgesetz 2000 (61 und 67 der Beilagen)

Die unterzeichneten Bundesräte stellen den Antrag, gegen den Beschluss des Nationalrates Einspruch zu erheben.

Der Einspruch wird wie folgt begründet:

Das Budgetbegleitgesetz 2000 enthält eine Reihe von Maßnahmen, die gezielt untere und mittlere Einkommensgruppen belasten, ökologisch verfehlt sind und die positive Entwicklung des Arbeitsmarktes gefährden. Die positiven Wirkungen der Steuerreform 2000 werden durch höhere Abgaben für Verbraucher und andere restriktive Maßnahmen weitgehend aufgehoben. Der Gesetzentwurf enthält keine strukturellen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung, sondern überwiegend Umschichtungen, Abschöpfungen von Fondsüberschüssen und sonstige Einmalmaßnahmen. Es sind keinerlei Schwerpunktsetzungen zu erkennen, das Ziel der sozialen Ausgewogenheit wird völlig verfehlt. Darüber hinaus haben einige Artikel des vorliegenden Gesetzentwurfes keinerlei Bezug zum Bundeshaushalt 2000, sondern betreffen lediglich verwaltungsinterne Reorganisationsmaßnahmen.

Aus all den angeführten Gründen wird der Antrag auf Einspruch erhoben.

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

Vizepräsident Johann Payer: Der von den Bundesräten Professor Konecny und Genossen eingebrachte Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates Einspruch zu


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