Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 51

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Oder – ein letztes Zitat –: Dieses Budget 1999 ist ein Signal der Stabilität und Kontinuität. – Kollege Stummvoll.

Einige Fakten, wiederum replizierend auf die gestrigen Worte aus Brüssel: Die Schuldenentwicklung, die von der Koalitionsregierung immer gerne angeführt wird, ist insbesondere unter der Regierungsbeteiligung der ÖVP in Fahrt gekommen. Gemessen in Prozenten des Bruttoinlandsproduktes lag sie über 50 Prozent per anno höher als zu Zeiten der Alleinregierung der Sozialdemokraten. Der Vollzug des Budgets 1999 liegt voll im Plan des Stabilitätspfades, sogar leicht unter dem Voranschlag. Und kritisiert wurde in Brüssel in erster Linie die Aktualisierung des Budgetprogramms, und zwar wörtlich als "wenig ambitioniert". Diese Aktualisierung des Budgetprogramms ist im März dieses Jahres, also von der neuen Bundesregierung, erfolgt.

Diese Kritik am Programm ist auch durchaus verständlich, denn die Quadratur des Kreises, gleichzeitig das Defizit senken, andererseits Ausgaben erhöhen zu wollen, wie im Bereich der Heeresausgaben, beim Karenzgeld für alle, bei zusätzlichen Förderungen für die Landwirtschaft, kann nicht gelingen. In diesem Fall gebe ich ausnahmsweise einmal Professor Streissler Recht, der meint, dass Sparpakete unumgänglich sein würden, wenn man das weiter verfolgt.

Sieht man sich also die einzelnen Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes näher an, so erkennt man unter anderem Zusatzbelastungen im Bereich von indirekten Abgaben und Steuern, von Verbrauchssteuern, von Gebühren – alles Maßnahmen, die letztlich die Regressivität des Steuer- und Abgabensystems erhöhen. Und Regressivität des Steuer- und Abgabensystems bedeutet naturgemäß eine verstärkte Umverteilung zu Lasten einkommensschwächerer Bevölkerungsschichten. Dies ist übrigens eine Erkenntnis, die an jeder Wirtschaftsuniversität gelehrt wird. Und in meinem Fall verdanke ich diese Erkenntnis den Kollegen Genser und Holzmann, die gerade den Freiheitlichen keine Unbekannten sein dürften.

Der erwähnte negative Umverteilungseffekt betrifft unter anderem die Erhöhung der Elektrizitätsabgabe bei gleichzeitiger weiterer Deckelung für die Unternehmen. Die Erhöhung der Regressivität betrifft ebenso die Änderung des Versicherungssteuergesetzes, durch die man für ein Mittelklasseauto in Hinkunft um 1 300 S mehr bezahlen wird müssen, und zwar ohne jeglichen ökologischen Lenkungseffekt. Eine relativ höhere Belastung für einkommensschwache Familien erfolgt auch aus der Änderung des Gebührengesetzes – wir alle haben es heute im Radio vernommen –: Eine Familie mit zwei Kindern wird etwa in Hinkunft für ihre Pässe nicht weniger als 3 800 S zahlen müssen.

Die Diskussion bezüglich der Abschaffung des verbilligten Postzeitungsversandes erwähne ich nur am Rande, denn dass diese Maßnahme nicht von Budgetsanierungs- sondern ausschließlich von politischen Überlegungen getragen war, bestreitet heute ohnehin kaum noch jemand ernsthaft.

Ich möchte aber vor allem zwei weitere Punkte des Budgetbegleitgesetzes herausgreifen, die insbesondere den Wohnbereich betreffen, so etwa den Wegfall der Gebührenbefreiung für Bausparkassen-Darlehen. Das würde für jene, die sich in Hinkunft über diese Schiene ungeförderten Wohnraum schaffen wollen, eine nicht unerhebliche Verteuerung mit sich bringen, und zwar eine Verteuerung allein nur für die Eintragung des Darlehens in das Grundbuch. Bei einem Darlehen von 1 Million Schilling bedeutet das rund 12 000 S oder bereits drei Monatsraten des Kredites zusätzlich an Kosten. Jeder, der bauspart und sich damit gerade im ländlichen Bereich Wohnraum schafft, weiß, dass 1 Million Schilling an Darlehen in diesem Segment wahrlich nicht besonders viel ist. – So viel zum ungeförderten Wohnraum.

Aber keine Sorge, auch für den direkt geförderten Wohnraum ist in diesem Gesetz ausreichend vorgesorgt. So soll mit dem Budgetbegleitgesetz für gemeinnützige Bauvereinigungen die bisher geltende Befreiung von der Gerichtsgebühr im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken aufgehoben werden – eine Gerichtsgebühr für Eintragungen und Eingaben in der Höhe von 1 Prozent des Ankaufspreises. Von dieser Aufhebung der Befreiung sind jährlich nicht weniger als 15 000 bis 20 000 österreichische Haushalte – gerade auch junge Haushalte – betroffen, die eine durch eine gemeinnützige Bauvereinigung neu errichtete Wohnung beziehen. Das ist


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