Aber es ist eine Tatsache, dass eine außerordentlich große Altlast übernommen worden ist, und es ist daher notwendig geworden, zur Abdeckung der wichtigen Aufgaben eine Art Rettungsprogramm zu entwickeln, das vom Herrn Bundesminister in Form einer Reihe von Bausteinen durchgeführt worden ist. Einige dieser Bausteine sind bereits genannt worden, wie beispielsweise die "Prioritätenliste". Näher möchte ich darauf nicht eingehen.
Ich möchte aber trotzdem einige dieser Dinge herausgreifen, und zwar möchte ich in diesem Zusammenhang den Rechnungshofbericht 1997 als Beleg heranziehen. Dieser Rechnungshofbericht hat schon damals all diese Dinge aufgezeigt, und wenn der damalige Innenminister in dem aufgezeigten Sinne tätig geworden wäre, hätten wir heute all die damit zusammenhängenden Probleme nicht. Wenn man sich die zusammenfassenden Empfehlungen im genannten Rechnungshofbericht anschaut, so findet man vier Punkte, die zum Handeln auffordern.
Punkt eins: Vermeidung einer wesentlichen Erhöhung der Zahl von Zivildienstplätzen. – Das heißt, dass schon damals absehbar war, dass in diesem Bereich eine negative Entwicklung eintreten wird.
Punkt 2: Neugestaltung der finanziellen Beziehungen. – Das heißt, dass man schon damals – schon im Jahre 1997! – gesehen hat, dass Einschleifmaßnahmen vonnöten sind, um entsprechende Mittel vorzusehen.
Punkt drei: Straffung des Grundlehrganges. – Auch da hätte längst etwas getan werden müssen. Es ist jetzt dankenswerterweise eine neue Ausbildung ins Auge gefasst worden. Es wird den dreiwöchigen Grundlehrgang nicht mehr geben, sondern die Ausbildung soll speziell auf die zu erfüllenden Aufgaben abgestellt werden, und zwar sollen diese Ausbildung die Organisationen, in welchen der Zivildiener seinen Dienst ableistet, selbst übernehmen, was ich für viel sinnvoller halte.
Wie gesagt: Diese Empfehlungen werden im Rechnungshofbericht 1997 abgegeben. Wenn man demgemäß tätig geworden wäre, hätten wir heute viele der dadurch entstandenen Probleme nicht mehr zu lösen.
Das Nächste, das ich noch ansprechen möchte, ist das notwendige Sonderprogramm. Auch in diesem Fall ist dankenswerterweise eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden, die, soviel ich weiß, am kommenden Montag ihre Arbeiten aufnehmen wird, um Pläne zum Abbau der Zahl der Zivildiener – die durchschnittliche Wartezeit bei Zivildienern beträgt, wie wir gestern im Ausschuss erfahren haben, zirka zwei Jahre – und zur künftigen Regelung des gesamten Komplexes zu entwickeln.
Des Weiteren möchte ich die arbeitsplatzersetzenden oder – ich sage es ruhig so – auch arbeitsplatzgefährdenden Zuteilungen von Zivildienern ansprechen. Es wird diesbezüglich auch mit den Ländern ein Konsens zu suchen sein. Es wird jetzt eine Analyse erstellt, wie man in Hinkunft in diesem Bereich bedarfsgerecht vorgehen kann. Das Ganze ist im Ministerium in besten Händen.
Abschließend darf ich noch ein interessantes Phänomen ansprechen: Ich bin plötzlich befasst mit Interventionen und Vorsprachen, Widerrufe vom Zivildienst voranzutreiben. – Da muss ich schon sagen: Es stellt sich die Frage, ob sich nicht doch manche nicht aus Gewissens gründen, sondern aus gewissen Gründen zum Zivildienst gemeldet haben (Bundesrat Thumpser: Fragen der Gewissensgründe gibt es nicht mehr!), denn wenn plötzlich der Zivildienst widerrufen wird, weil man den ordentlichen Präsenzdienst beim Bundesheer ableisten will, dann mutet das schon ein bisschen eigenartig an.
Ich darf also sagen: Rasche Neuerungen sind sehr zu befürworten, und es ist nicht verwunderlich, dass von den Einsparungen im Rahmen der gesamten Budgetsanierung natürlich auch das Innenministerium und damit auch der Zivildienst betroffen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)
14.30
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite