Bundesrat Stenographisches Protokoll 664. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

trags über die Europäische Union über das vereinfachte Auslieferungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt Erklärungen der Republik Österreich.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Erstattung des Berichtes.

Es liegen dazu keine Wortmeldungen vor.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung (59 und 72/NR sowie 6101/BR der Beilagen)

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hagen übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Christoph Hagen: Werte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich erstatte den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 26. April 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich (EuRAG) sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung.

Der Bericht liegt dem Bundesrat in schriftlicher Form vor.

Der Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 8. Mai 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Erstattung des Berichtes.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Gstöttner. – Bitte, Herr Bundesrat.

14.35

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Bundesgesetz über den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassung von europäischen Rechtsanwälten in Österreich sowie über Änderungen der Rechtsanwaltsordnung steht heute auf der Tagesordnung unserer Bundesratsitzung.

Im Nationalrat wurde der Beschluss mit den Stimmen von FPÖ und ÖVP, also mit Mehrheit gefasst. Ein Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Maier und Mag. Stoisits betreffend Novellierung wurde mit Mehrheit abgelehnt.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite