Bundesrat Stenographisches Protokoll 665. Sitzung / Seite 14

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Das heißt, die Einwendungen, dass nämlich genau jene Gastronomie und jene Hotellerie, der er angehört, die er vertritt, nicht zu den Profiteuren gehören, sondern ganz andere, haben Sie schlicht ad acta gelegt, haben dafür dann Finanzminister Edlinger zitiert, dem Sie bei aller Herzlichkeit, Geduld, Offenheit und Zulässigkeit wirklich nicht unterstellen können, dass er gesagt hat, da werde kein Problem entstehen. Genau das Gegenteil war der Fall! (Widerspruch bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrätin Haunschmid: Sicher! So ein Blödsinn!) Finanzminister Edlinger hat angesichts der laufenden EU-Klage darauf verwiesen, dass man rechtzeitig Maßnahmen treffen wird müssen. (Ironische Heiterkeit der Bundesrätin Haunschmid. )

Jetzt komme ich wieder zur heutigen Causa, die wir zur Beschlussfassung vorliegen haben. (Bundesrätin Haunschmid : Lesen Sie einmal die Stenographischen Protokolle! – Zwischenruf des Bundesrates Ing. Scheuch. ) Vor exakt neun Jahren, Kollege Scheuch, ... (Bundesrat Ing. Scheuch: Das ist schon lange her!)  – Das ist eben schon lange her. Vor neun Jahren war es ein Abgeordneter der FPÖ im Kärntner Landtag mit Namen Mitterer, der einen Antrag einbringen ließ – ich gebe zu: nicht ganz unter dem Applaus der gesamten FPÖ-Fraktion (Bundesrätin Haunschmid: Das haben wir x-mal gemacht!)  –, durch den man damals die Abschaffung der Getränkesteuer über den Kärntner Landtag – man bedenke! – erreichen wollte. Wir haben anschließend im Finanzausschuss eine etwa zwei Jahre lange Auseinandersetzung gehabt, und selbst der letzte Freiheitliche – auch Abgeordneter Mitterer – ist zur Erkenntnis gekommen (Zwischenruf des Bundesrates Ing. Scheuch ), dass diese Form der Klage nicht sehr sinnvoll wäre, wie es sich jetzt herausstellt.

Antragsteller und Kläger war meines Wissens damals – zumindest hat er sich öffentlich dazu bekannt – der jetzige EU-Abgeordnete der FPÖ Ilgenfritz. (Bundesrat Ing. Scheuch:  ... EU-Recht oder nicht?) Ich erspare mir weitere Ausführungen, aber ich sage: Die FPÖ und die ÖVP sollten eines daraus gelernt haben: Bevor man eine Klage gegen eine scheinbare Unrechtmäßigkeit erhebt, muss man darauf achten, ob das nicht ein Bumerang wird. Es ist Ironie des Schicksals, dass diese FPÖ-Klage jetzt auf dem Tisch des FPÖ-Finanzministers gelandet ist (Zwischenruf des Bundesrates Ledolter ), der sich nun mit diesen Maßnahmen auseinander zu setzen hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich füge hinzu: Vielleicht ist es eine kleine Form der Gerechtigkeit des Schicksals, dass sich Kollege Grasser jetzt damit auseinander setzen muss. (Bundesrat Ing. Scheuch: Edlinger hat sich Gott sei Dank nicht mehr damit auseinander zu setzen!)

Der nächste Punkt ist, dass das Land, in dem die Causa begonnen hat, in der jetzigen Frage wiederum zu den extrem Benachteiligten gehört, nämlich das Bundesland Kärnten. In allen Bundesländern – dazu gratuliere ich den Bundesräten und Abgeordneten aller Fraktionen – habt ihr es geschafft, dass im Bereich der Landesabgabenordnung das Bereicherungsverbot verankert wurde. Das heißt, ihr habt eure Gemeinden geschützt. (Bundesrat Payer: Hört! Hört!)

In Kärnten hat die SPÖ im Kärntner Landtag am 11. November 1999, am 17. Februar 2000, am 22. Februar 2000 und am 29. Februar 2000 versucht, mittels eines Initiativantrages zum Schutz der Gemeinden, zumindest was die Fristen betrifft, dieses Bereicherungsverbot zu verankern. Die SPÖ-Kärnten ist aber an der Ablehnung von FPÖ und ÖVP und auch des Landeshauptmannes gescheitert. (Oh-Rufe bei der SPÖ.) Dafür bedanke ich mich nicht, aber ich gratuliere anderen Bundesländern kollektiv.

Was bedeutet das weiters für die Gemeinden, und zwar für alle Gemeinden in Österreich, aber insbesondere für die Gemeinden in Kärnten? – Kollege Scheuch weiß es: Bürgermeister aller Fraktionen in Kärnten – auch die Bürgermeister Ihrer Fraktion – haben sich in Briefen an die Bevölkerung gewendet und formuliert (Bundesrat Ing. Scheuch: Weil sie Edlinger vertraut haben! Er hat sie angelogen!), was das für die Gemeinden bedeutet, welche Konsequenzen das hat. Abgesehen von sozialen und Kinderbetreuungseinrichtungen, die nicht mehr finanziert werden können, sind auch Infrastrukturmittel, insbesondere für den touristischen Bereich betroffen. Das heißt, die Kärntner sind in dreifacher Weise davon betroffen. Ich sage das nicht zynisch, sondern durchaus verbunden mit der Hoffnung, dass das Ministerium diese Malaise, in die uns FPÖ und ÖVP in Kärnten gebracht haben, zur Kenntnis nimmt und den Kärntnern hilfreich zur


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