Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 36

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Die Aufhebung der Möglichkeit zur Eröffnung anonymer Sparbücher und damit einhergehend die Umstellung anonymer Sparbücher auf legitimierte soll durch steuerliche Maßnahmen begleitet werden. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass es zu keinen unbegründeten Irritationen im Bereich des Geldmarktes kommt.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Kraml. – Bitte.

10.15

Bundesrat Johann Kraml (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Änderung des Bankwesengesetzes trifft die Anonymität der Sparbücher. Das anonyme Sparbuch, ein den Österreicherinnen und Österreichern lieb gewordenes Gut, darf jetzt auf Druck und auf Forderung der Internationalen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche so nicht mehr bestehen. Diskussionen darüber hat es bereits seit längerer Zeit gegeben.

Meine Damen und Herren! Die Regelung sieht nun eine Legitimationspflicht bei neu eröffneten Sparbüchern sowie bei erstmaliger Einzahlung auf bestehende anonyme Sparbücher vor. Weiters müssen sich Besitzer anonymer Sparbücher bis 30. Juni 2002 identifizieren. Sollten sie diese Frist versäumen, ist bei Abhebung von solchen Konten auf jeden Fall die EDOK einzuschalten, die dann die Herkunft des Geldes zu recherchieren hat. Das ist eine nicht ganz glückliche Lösung, so meine ich.

Neben der Abschaffung der Anonymität enthält das vorliegende Bankwesengesetz auch noch eine Reihe von Angleichungen von Rechts- und Verwaltungsvorschriften an die EU-Richtlinien und Verbesserungen im Bereich des Aufsichtsrechts.

Weiters wurden EU-konforme Bedingungen über Waren- und Termingeschäfte und über Verbraucherkredite hergestellt. Es werden damit exaktere Regelungen hinsichtlich der Deckung von Warenpositionsrisken durch Eigenmittel geschaffen.

Kooperationen mit anderen Bankenaufsichtsbehörden entsprechend dem internationalen Standard sollen im mittel- und osteuropäischen Raum ermöglicht werden. Die Entwicklungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass es die umfangreichen Aktivitäten österreichischer Banken erfordern, der Bankenaufsicht auch die gesetzliche Möglichkeit einzuräumen, Prüfungen vorzunehmen und Informationen vor Ort einzuholen.

Meine Damen und Herren! Diesen Änderungen im Bankwesengesetz können wir unsere Zustimmung geben. Anders verhält es sich mit dem Schenkungssteuergesetz. Die im Zusammenhang mit der Abschaffung der Anonymität zu regelnde Schenkungssteuerbefreiung sollte gleich eine große Steueramnestie werden. Die eigene Klientel sollte möglichst gut bedient werden.

Die SPÖ hat im Finanzausschuss des Nationalrates einen Antrag eingebracht, der bei Schenkungen von Sparbüchern bis zu einer Million Schilling zwischen Ehegatten, Lebensgefährten, Eltern und Kindern sowie Großeltern und Enkelkindern eine Befreiung von der Schenkungssteuer vorgesehen hätte. Dieser Vorschlag wurde abgelehnt. Beschlossen wurde eine Schenkungssteuerbefreiung für alle Sparbücher, und zwar ohne betragsmäßige Obergrenze – all das bis Mitte 2002 und auf einfachgesetzlicher Ebene!

Meine Damen und Herren der Regierungsparteien! Da haben Sie wieder einmal nicht den "kleinen" Sparer im Auge gehabt, wie Sie das bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit immer anführen, sondern gerade das Gegenteil ist der Fall. Der Steuerhinterzieher soll


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