Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 38

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Wenn wir schon vom Katastrophenerbe sprechen, dann darf ich ein Beispiel aus der Landwirtschaft bringen. Wenn ein Jungbauer einen Hof mit enormen Schulden übernehmen soll, gibt es zwei Möglichkeiten (Bundesrätin Schicker: Warum haben die Schulden in der heutigen Zeit? – Bundesrat Payer: Warum haben die Schulden in der heutigen Zeit?): Er übernimmt den Betrieb überhaupt nicht oder er übernimmt den Betrieb und verkauft Teile davon. – Die neue Bundesregierung hat ein schweres Erbe übernommen. (Bundesrätin Schicker: Lieber Herr! Die Bauern hätten heute noch keine Pension, wenn nicht die SPÖ sie geschaffen hätte!) Ich mache hier den Vorschlag, dass bei den Bundesforsten eine Flexibilisierung des Grundverkehrs eintreten soll beziehungsweise muss. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Bundesrätin Schicker: Sie wissen schon, wem die Bauern die Pension zu verdanken haben?)

Die Aufhebung der Möglichkeit zur Eröffnung anonymer Sparbücher und die Umstellung anonymer Sparbücher auf legitimierte Schenkungen und Spareinlagen sollen bis 30. Juni 2002 schenkungssteuerfrei bleiben.

Sehr geehrte Damen und Herren! Trotz des schweren Erbes ist das ein Erfolg, Herr Kraml, für den kleinen Sparer! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.24

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Neuner. – Bitte.

10.24

Bundesrat Mag. Christof Neuner (Freiheitliche, Kärnten): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich darf zuerst Herrn Bundesrat Kraml bezüglich Generalamnestie antworten, dass nämlich nicht jeder, der über ein höheres Sparbuchguthaben verfügt, mit einem Steuerhinterzieher gleichzusetzen ist. Das halte ich für sehr bedenklich.

"Adiós, Mister Anonymus!", so titelte letzte Woche eine Wochenzeitung.

Das Ende der Anonymität ist nun beschlossene Sache, ab 1. November 2000 wird sich die Welt zumindest der Form nach für die Sparbuchsparer ändern. Nach dem Gesetzesbeschluss des Nationalrates vom 8. Juni 2000 ist jetzt fix, dass Bankkunden nur dann ein Sparbuch eröffnen dürfen, wenn sie zuvor ihre Identität mittels Ausweis preisgegeben haben. Bareinzahlungen und Überweisungen dürfen nur dann getätigt werden, wenn eindeutig feststeht, wie der Name des Kontoinhabers lautet. Sobald sich aber der Kunde ein einziges Mal legitimiert hat, ist die Sache für ihn erledigt.

Es hat zwei Hauptzielpunkte gegeben, warum dieses Anonymitätspaket einzuführen war: erstens um den Ausschluss Österreichs aus der FATF zu verhindern beziehungsweise eigentlich rückgängig zu machen und zweitens um die vollständige Umsetzung der EU-Geldwäscherei-Richtlinien endgültig sicherzustellen. Die FATF ist eine bei der OECD angesiedelte Organisation, die im Jahre 1989 von den sieben großen Wirtschaftsnationen, den G 7, zum Kampf gegen Geldwäsche eingerichtet wurde. Der Ausschluss aus der FATF würde bedeuten, dass sich das Rating der österreichischen Banken verschlechtert, diese höhere Refinanzierungskosten hätten und diese dann auf die Bevölkerung überwälzen würden, die dadurch schlechtere Konditionen bekommen würde.

Der Wirtschaftsstandort Österreich würde darunter leiden, außerdem wäre Österreich mit dem Vorwurf konfrontiert, dass zu wenig gegen Geldwäsche, Drogenhandel und so weiter unternommen würde. Dies ist absolut zu vermeiden. Die Auswirkung dieses Gesetzes auf den Staatsbürger ist Folgende: Der kleine Sparer wird von den getroffenen Maßnahmen kaum berührt, weil rund 90 Prozent der Sparbücher Guthabenbestände von weniger als 200 000 S aufweisen.

Einziges Erfordernis ist hiebei, dass sich der Sparer zur Verfügung über sein Sparguthaben identifiziert. Bis 30. Juni 2002 ist das noch ohne Identifizierung möglich. Gleichzeitig besteht der Anreiz zu höherwertigen Veranlagungsformen wie zum Beispiel Wertpapieren – auch für die breite Masse der Sparer, was kapitalmarktfördernd wäre.


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