Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 57

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Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Friedrich Hensler übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Friedrich Hensler: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern.

Der Bericht liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich auf das Wesentliche.

Der Ausschuss für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth das Wort. – Bitte.

11.38

Bundesrätin Monika Mühlwerth (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrten Damen und Herren! Selbstverständlich kann man im Zeitalter der totalen Liberalisierung und Globalisierung durchaus darüber nachdenken, ob eine Preisbindung überhaupt noch zeitgemäß und überhaupt noch sinnvoll ist.

Bei Büchern glaube ich, dass das durchaus gerechtfertigt ist – die Geschichte geht jetzt schon seit sechs Jahren –, weil Bücher nicht irgendeine Ware sind, die man im Supermarkt kaufen kann, sondern als Kulturgut zu betrachten sind. Diese Meinung beginnt jetzt auch langsam in den Europäischen Union insgesamt Fuß zu fassen. Bis jetzt war es vor allem eine Sache Deutschlands und Österreichs, aber auch Frankreich geht nun in die Richtung, und es wird im September eine Art Enquete darüber geben, bei der das von allen EU-Ländern besprochen wird.

Ich glaube, auch wenn wir alle oder viele von uns schon gerne im Internet surfen, um zu schauen, was es dort Interessantes und Wissenswertes gibt, so bleibt doch ein Buch, das ich in der Hand halte und lese, immer noch etwas Besonderes. Ich bin auch überzeugt davon, dass es im elektronischen Zeitalter so bleiben wird. Es wird der Reiz des Buches – so hoffe ich wenigstens – immer vorhanden sein, und es ist auch wichtig, dass die Vielfalt der Bücher erhalten bleibt. Ob das jetzt ein trivialer Roman ist – wobei ich das Wort "trivial" schon gerne unter Anführungszeichen setzen möchte, weil ich glaube, dass es sehr unterschiedliche Bewertungen gibt, was trivial ist und was nicht –, ob es ein Klassiker ist, ob es ein Gedichtband ist oder auch das Werk eines noch völlig unbekannten Autors – es soll für jeden Geschmack etwas geben und damit die Vielfalt der Literatur erhalten bleiben. All das soll aber nicht nur in einer relativ unpersönlichen Abteilung einer großen Büchermarktkette stattfinden, sondern es soll auch noch in der anheimelnden Atmosphäre einer kleinen Buchhandlung möglich sein.

Darum geht es eigentlich in dieser Regierungsvorlage. Damit soll es uns gelingen, den kleinen und mittleren Buchhandel auf die neuen Marktsituationen vorzubereiten.

Ein Segment dieser neuen Marktsituation ist natürlich zweifellos der Internethandel. Auch wenn derzeit auf dem Buchsektor der Handel im Internet nur etwa 2 Prozent beträgt, wird sich das in Zukunft natürlich ändern. Wir wissen selbstverständlich nicht, wie schnell und in welcher Größenordnung das stattfinden wird, aber dass Einkaufen im Internet immer interessanter wird, ist, so glaube ich, unbestritten.

Es hat im Kulturausschuss des Nationalrates sehr heftige Diskussionen darüber gegeben, ob der staatliche Internethandel in die Preisbindung einbezogen werden soll oder nicht. Natürlich gibt es bei allen Fragen immer gute Argumente dafür, es gibt aber auch immer gute Argumente


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