Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 60

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Die Österreichische Volkspartei wird daher diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates die Zustimmung geben. – Ich danke Ihnen. (Allgemeiner Beifall.)

11.52

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile ihm das Wort.

11.52

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich schließe mich meinen Vorrednern gerne an in der Aussage, dass das Buch keine Ware wie jede andere ist – wie auch Kultur keine Ware wie jede andere ist.

Die Thematik der Buchpreisbindung darf daher meiner Ansicht nach nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten gesehen werden. In diesem Sinne beschäftigt uns die Buchpreisbindung – das wurde schon erwähnt – bereits seit einigen Jahren, und ich rechne es Kollegin Wolfmayr von der ÖVP hoch an, auch in der Nationalratsdebatte dezidiert bestätigt zu haben, dass es insbesondere auch die Vorarbeiten des ehemaligen Staatssekretärs Wittmann waren, die das Terrain in dieser Frage aufbereitet haben. (Vizepräsident Payer übernimmt den Vorsitz.)

Alle Parteien haben sich in diesem Sinne konstruktiv bemüht, gesetzliche Übergangsregelungen zu finden, um den Buchhandel wie letztlich auch den Verlagen, den Autoren und den Konsumenten eine geordnete Umstellung auf die neuen, von der EU vorgegebenen liberalisierten Bedingungen zu ermöglichen. Meine Fraktion – das kann ich vorweg sagen – wird daher im Bundesrat keinen Einspruch gegen dieses Gesetz erheben.

Gleichwohl muss ich festhalten, dass wir zu einzelnen Passagen des Gesetzes erhebliche Bedenken anmelden müssen, und dies betrifft insbesondere – nicht überraschend – die offensichtlich auf Druck der Wirtschaftskammer aufgenommene Einbeziehung des nationalen Internetbuchhandels in die nunmehrige Preisbindung, wobei ich nicht verhehle, dass mir auch der grenzüberschreitende elektronische Handel mit Büchern nicht besonders sympathisch ist. Es lässt sich nur EU-rechtlich leider nicht verhindern.

Die nunmehr gewählte Vorgangsweise entspricht allerdings nicht der ursprünglichen Einigung der Parteien, ist verfassungsrechtlich zumindest bedenklich und benachteiligt ganz klar kleine heimische Buchhändler und kleine heimische Verlage. Die Großen werden es sich leisten können, ins Ausland auszuweichen und über das Ausland und das Internet wieder hereinzukommen, die Kleinen hingegen werden die höheren Kosten in diesem Wettbewerb zu tragen haben.

Das bringt aber nicht nur Wettbewerbsnachteile, sondern hat auch Auswirkungen auf den Bereich des Buches als Kulturträger. Gerade Verlage mit hohem kulturellen Anspruch und daher in der Regel geringen Margen und geringen Auflagen kommen damit weiter in Bedrängnis, und ich glaube daher auch nicht, dass mit dem vorliegenden Gesetz der wirkliche kulturpolitische Kern dieser Problematik beseitigt wird.

Die Buchpreisbindung wird nach einer Übergangsfrist wohl fallen. Was danach kommt, ist in Wirklichkeit noch nicht so klar. Dabei ist festzuhalten, dass diese Buchpreisbindung bisher immerhin dazu beigetragen hat, dass gerade auch im österreichischen kulturpolitischen Bereich der kleinen Verlage eine gewisse Vielfalt – mühsam, aber doch – aufrechterhalten werden konnte.

Wenn ich etwa das Beispiel des Residenzverlages nehme, so wird gerade das Fallen der Buchpreisbindung auch für diesen Verlag ein weiteres Problem mit sich bringen, wobei einerseits von Kulturpolitikern – ich nehme da niemanden aus – immer wieder mit Stolz auch auf diesen heimischen Verlag verwiesen wird, andererseits aber weitestgehend negiert wird, dass ohne zielgerichtete öffentliche Kulturpolitik auch das vorliegende Gesetz mit seiner zeitlichen Begrenzung ein weiterer Nagel im Sarg des Residenzverlages sein könnte. Und so geht es auch einigen anderen kleinen Verlagen in Österreich. Ich bin gespannt, wie sich das öffentliche Bekenntnis der Regierung zum Kulturauftrag auch im Literaturbereich gerade in diesem Fall auswirken wird.


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