Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 73

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reformen, die schon stattgefunden haben, bis jetzt nicht gelungen ist, dermaßen wirksame Schritte zu setzen, dass über einen längeren Zeitraum Sicherheit geboten werden kann.

Die Pensionsreform ist also eine unendliche Geschichte. Es bedeutet, dass man eine kontinuierliche Systempflege benötigt, um ein gut fundiertes Pensionssystem aufrechtzuerhalten. Das bedeutet, dass natürlich immer wieder auf Veränderungen eingegangen werden muss. Aber jetzt muss es einmal geschafft werden, in diesem Bereich Sicherheit für längere Zeit zu bieten. Die österreichische Bevölkerung ist sich dessen bewusst, dass etwas passieren muss, damit sie eben weiterhin Vertrauen in die Zukunft dieses Systems setzen kann.

Wir alle kennen das Paradoxon, dass die Lebenserwartung steigt, aber die Menschen immer früher in Pension gehen wollen und diese auch beanspruchen. Wir wissen, dass das tatsächliche Regelpensionsalter nur zu einem sehr geringen Prozentsatz in Anspruch genommen wird, alle anderen gehen früher in Pension.

Noch etwas muss angeführt werden: Es kann auch nicht angehen, dass es auch noch zwischen den Berufsgruppen Unterschiede beim Pensionsantrittsalter gibt. Zum Beispiel ist es nicht einzusehen, dass ÖBB-Bedienstete achteinhalb Jahre früher in Pension gehen können. Es muss zwar selbstverständlich sein, dass schwer arbeitende Menschen eine Chance haben, dann, wenn sie nicht mehr arbeiten können, in Pension gehen zu können, aber das kann nicht eine Sonderpensionsregelung für eine bestimmte Berufsgruppe bedeuten.

Die Österreicherinnen und Österreicher sind sich dieses Finanzierungsproblems bewusst, sie wissen auch um die Notwendigkeit der Konsolidierung des Bundesbudgets. (Bundesrat Kraml: Aber es geht um Pensionen, oder?) Wann wäre es denn an der Zeit, Maßnahmen zu setzen, wenn nicht während einer guten Wirtschaftskonjunktur und dann, wenn es auch auf dem Arbeitsmarkt die Möglichkeit gibt, schlagende Maßnahmen durchzuführen – auch gegen den Widerstand all jener, die sich davon besonders betroffen fühlen, die gerne eine vorzeitige Alterspension in Anspruch nehmen würden, und auch dann, wenn es für diese Berufsgruppe bedeutet, dass sie eine bittere Pille schlucken muss.

Mit der Feststellung des Europäischen Gerichtshofes vom 23. Mai wurde ein geschlechtsspezifisches Ungleichgewicht aufgezeigt, das auch akzeptiert war. Das wurde mit dem Strukturänderungsgesetz 1996 so gehandhabt. Es ist uns völlig bewusst, dass nun die alle betroffenen Männer anstreben, mit 55 Jahren in Pension gehen zu können. Wenn wir nicht rigorose Maßnahmen dagegen setzen und es tatsächlich so weit kommt, würde das eine enorme Belastung des Bundesbudgets bedeuten. Darum muss man jetzt Schritte dagegen setzen. Es war ohnehin geplant, diese vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit im Rahmen der großen Pensionsreform abzusetzen.

Die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt erlauben es also, jetzt in diesem Bereich tätig zu werden. Ich bringen Ihnen folgende Zahlen des niederösterreichischen Arbeitsmarktes zur Kenntnis: Ende Mai gab es in Niederösterreich um 10,4 Prozent weniger Arbeitslose als im Vergleichszeitraum des letzten Jahres. Ich kann nur sagen, das ist ein großartiger Erfolg, ich freue mich sehr darüber. Es bedeutet auch, dass die Arbeitslosenrate um 4,8 Prozent gesunken ist und jetzt auf dem Niveau von vor zehn Jahren ist. So ist es in Niederösterreich, aber ich weiß, dass es in ganz Österreich ähnlich aussieht.

Besonders freut es mich, dass dieser positive Trend auf dem Arbeitsmarkt vor allem auch den Problemgruppen zugute kommt, denn auch die Frauenarbeitslosigkeit ist um 11,8 Prozent (Bundesrätin Mag. Trunk: Wegen der Frauenförderungsmaßnahmen der Ministerin Hostasch!), die Arbeitslosigkeit der über 50 Jahre alten Personen ist um 12,7 Prozent gesunken.

Es ist natürlich auch notwendig, die flankierenden Maßnahmen für eine gute soziale Abfederung geltend zu machen. Selbstverständlich werden solche Maßnahmen in einem ersten Schritt bereits mit 1. Juli gesetzt. Es muss möglich sein, dass eine grundlegende Neuordnung des Schutzes vor sozialen Risken wie Invalidität und Arbeitslosigkeit in Zukunft gegeben ist.


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