denke, ich habe das in meiner Präambel klar und deutlich zum Ausdruck gebracht –, auf Dauer nicht haltbar sein würde.
Wenn sich jemand von der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes überrascht zeigt, dann muss ich sagen, er kennt die österreichische Bundesverfassung auch nicht, denn auch dort ist von Gleichbehandlung die Rede. Eine Zeitung – ich glaube, es war auch die "Presse" – hat im Kasten "Seinerzeit" geschrieben: vom Erwartbaren überrascht. – Von Erwartbarem kann man nicht überrascht sein.
Es ist jetzt notwendig, den seinerzeitigen Beschluss aufzuheben, der – ich sage es noch einmal – den Frauen über einige Jahre Vorteile verschafft hat. Heute stehen wir davor, dass das nicht hält, erwartungsgemäß nicht hält. (Bundesrätin Mag. Trunk: Es sind aber Begleitmaßnahmen zu setzen, die Sie vergessen!) – Frau Kollegin Trunk! Das ist ein anderes Thema, dazu komme ich noch.
Eines ist auch klar: Dass eine Senkung des Frühpensionsalters der Männer neuerlich auf 55 Jahre nicht machbar ist, werden selbst Sie zugestehen. (Bundesrätin Mag. Trunk nickt.) – Danke.
Nun zum zweiten Thema: Da diese Pension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit einen so starken Zuzug hatte, weil die Kriterien vielleicht – so könnte man aus rein finanztechnischen Überlegungen sagen – ein bisschen zu locker waren, war der Zugang groß und die Kosten dementsprechend. Wir haben daher Maßnahmen zu setzen.
Es hat Überlegungen gegeben, diese Pensionsform aus rein finanztechnischen Gründen komplett und ersatzlos zu streichen. So ist es nicht geschehen. Es gibt weiterhin eine Regelung, dass Frauen und Männer jetzt entsprechend den europäischen Richtlinien und auch der österreichischen Bundesverfassung mit 57 Jahren einen Tätigkeitsschutz haben.
Was hat sich denn so sehr verschlechtert? – Früher war der Beobachtungszeitraum 15 Jahre, und in dieser Zeit musste man überwiegend einen Beruf ausgeübt haben, um hinein zu können, sage ich jetzt in der Kurzfassung. Ja, es musste sich überwiegend um die gleiche Tätigkeit handeln. Das Wort "sieben" war entscheidend, das habe ich immer gesagt, sieben Jahre und sieben Monate, denn das ist bereits überwiegend im Sinne der Bestimmungen gewesen. Jetzt ist das verschärft worden, 15 Jahre bleiben gleich, und man muss die gleiche Tätigkeit zehn Jahre lang ausüben. Also um so viel geht es hier nicht. (Zwischenruf des Bundesrates Drochter. ) – Ich komme noch darauf zu sprechen, Kollege Drochter, dazu komme ich auch noch.
Das ist die Gegenüberstellung, die man einmal im Kopf haben muss, um sagen zu können, was sich verändern wird. Für die ungelernten Arbeiter ist diese Regelung mit 57 Jahren von besonderer Bedeutung, das wissen Sie. Ich darf Ihnen aber auch sagen, dass das ursprünglich nicht angedacht war. Es hat ein paar aufrechte Arbeitnehmervertreter gegeben, die ernsthaft verhandelt haben und nicht nur dort gesessen sind, so wie sozialistische Vertreter, von denen Folgendes zu hören war: Persönlich könnten wir mit der neuen Regelung mitgehen, aber offiziell und tatsächlich dürfen wir keine Zustimmung signalisieren. (Präsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)
Das war für mich bezeichnend. Ich bin selbst dort dabei gewesen, wir haben diese neue Bestimmung betreffend 57 Jahre erkämpft. Ich denke, dass gerade für den vom Kollegen Drochter und auch von Kollegin Trunk angesprochenen Bereich de facto eine Entschärfung zu Stande gekommen ist.
Dass nicht alles so bleiben kann, wie es war, das wissen wir, und das habe ich anhand der Budgetzahlen vorgelegt. Wenn Sie es hören möchten: Wir haben 1 767 Milliarden Schilling Schulden, die wir abbauen müssen, und das betrifft natürlich alle Bereiche. Es macht mir keine Freude, dass diese Bestimmungen heute beschlossen werden, aber es ist im Sinne des Ganzen, im Sinne der Sicherung unseres guten Pensionssystems. In diesem Zusammenhang muss ich auch dem Kollegen widersprechen, der gemeint hat, wir steuern auf eine Crash-Situation
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