Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 84

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

der Präsident hat ad personam die Vorschläge für die Besetzung der Selbstverwaltungsorgane getroffen. Es wurde schlicht und einfach – da bin ich bei Freund Engelbert Schaufler – das, was in vielen Bereichen Gott sei Dank schon selbstverständlich war, auch jetzt im Gesetz festgehalten, nämlich dass das Kollegialorgan die Vollversammlung nach dem d'hondtschen System die Bestellung vorzunehmen hat.

Kollege Drochter! Wenn du reklamierst, dass das für den Bereich der BVA keine Gültigkeit hat – als Vorsitzender des Landesstellenausschusses für Wien, Niederösterreich und das Burgenland, der die Mehrheitsverhältnisse bei den Personalvertretungswahlen sehr gut kennt –, dann kann ich mir nicht vorstellen, dass du möchtest, dass Kollege Hanke weniger Möglichkeiten bei der Mitgestaltung in der Sozialversicherung des öffentlichen Dienstes hat. (Zwischenruf des Bundesrates Drochter. )

Daher: Warum beklagst du, dass die Sozialpartnerschaft auch auf Handschlagqualität beruht?

In diesem Sinn darf ich noch einmal festhalten, dass die Volkspartei den vorliegenden Gesetzesänderungen zustimmen wird. (Beifall bei der ÖVP.)

13.44

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kneifel. – Bitte.

13.44

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, wenn die Debatte zum Sozialversicherungsrecht und zu den Reformen, die heute zur Beschlussfassung vorliegen, auch different und unterschiedlich geführt wird, so gibt es doch eine große Übereinstimmung in diesem Haus, dass wir generell über eine sehr gute soziale Absicherung für unsere Bevölkerung verfügen und dass wir, so glaube ich, in den vergangenen Jahren auch alle gut gehandelt haben. Ich möchte in diesem Hause niemandem den guten Willen absprechen, dass er nicht das Beste und seinen besten Einsatz für die Gruppe, die er hier vertritt, oder für dieses Land, für das er tätig ist, gibt und leistet. Ich glaube, es ist nicht dienlich, vorzuwerfen, dass jemand geschlafen oder verschlafen hat, und ich glaube, dass wir die Debatte wieder etwas versachlichen sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gute Sozialgesetze und eine gute Sozialversicherung sind für dieses Land – nicht nur für den Einzelnen, für den einzelnen Menschen und für das Einzelindividuum, sondern für die gesamte Gesellschaft und auch für die Wirtschaft – ein großer Wettbewerbsvorteil. Wir können stolz sein auf diese sozialen Errungenschaften, die es gibt und die natürlich selbstverständlich einem ständigen Wandel unterworfen sind und sein müssen, sollen sie nachhaltig gesichert sein und sollen sie auch in Zukunft diese Qualität erbringen, die wir alle von unserer Sozialversicherung und von unseren Sozialversicherungsgesetzen verlangen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Deshalb geht an der von der Bundesregierung angepeilten Pensionsreform kein Weg vorbei. Das Ziel ist es, die Pensionen – heute ist es schon gesagt worden – für jüngere und mittlere Generationen langfristig und vor allem nachhaltig zu sichern.

Den vom Ministerrat beschlossenen Pensionsstrukturreformen muss man insofern soziale Gerechtigkeit attestieren, als sie allen Bevölkerungsgruppen – angefangen bei den Arbeitern und Angestellten, über Beamte bis hin zu Bauern und Selbständigen – einen Sanierungsbeitrag für das finanziell überforderte Pensionssystem abverlangen.

Von der geplanten Anhebung des Pensionsantrittsalters für vorzeitige Alterspensionen sowie der Aufhebung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit beziehungsweise wegen Arbeitsunfähigkeit sind allerdings – auch darauf sei hingewiesen – Gewerbetreibende im Vergleich zu unselbständig Beschäftigten besonders hart getroffen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite