Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 91

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nicht unbedingt dem System entspricht. Man hat 1996 im Hinblick auf die Tatsache der schweren Finanzierbarkeit das Pensionsantrittsalter für die Männer auf 57 Jahre angehoben. Diese Ungleichbehandlung wurde jetzt vom EuGH aufgehoben.

Zu einem weiteren Vorwurf des Kollegen Drochter, der von 5 000 Fällen gesprochen hat, möchte ich Folgendes sagen: Es gibt 3 464 Anträge, die jetzt auf Entsendung in die Frühpension gestellt worden sind. Es ist nicht so, dass diese Anträge nicht behandelt werden, sondern ich darf Ihnen zur Kenntnis bringen, dass nach den vorliegenden Zahlen unserer Pensionsversicherungsträger in der Zeit von 1. Mai bis 1. Juni insgesamt 3 464 Anträge auf vorzeitige Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit beziehungsweise wegen Erwerbsunfähigkeit gestellt worden sind.

Die Pensionsversicherungsträger können diese Anträge nur im Vollzug der bestehenden Gesetze behandeln. (Bundesrat Drochter: Aber sie werden nicht behandelt!) – Sehr wohl werden sie behandelt. In dem heute dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzesbeschluss des Nationalrates sind für solche Anträge entsprechende Übergangsregelungen enthalten.

Das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen hat am 15. 5. 2000 einen entsprechenden Erlass an den Hauptverband gerichtet, in dem die Vorgangsweise der Pensionsversicherungsträger für die verschiedenen Fallgruppen genauer festgelegt wird. Die Vorgangsweise für Anträge, die zwischen dem 23. 5. und 30. 5. gestellt worden sind, ist daher ganz genau festgelegt. Die Pensionsversicherungsträger werden dementsprechend vorgehen, sobald das Bundesgesetz ordnungsgemäß im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist. (Bundesrat Drochter: Ich habe eine Frage, Frau Ministerin! Bekommen diese einen Bescheid?)

Es muss noch einmal gesagt werden, die Pensionsversicherungsträger lassen somit die gestellten Pensionsanträge nicht fahrlässig liegen – ich glaube, es ist wichtig, das auch im Interesse der Träger zu sagen –, sondern sie handeln entsprechend den rechtsstaatlichen Prinzipien.

Ich darf auch noch auf das Fallbeispiel eingehen, das Sie, Herr Kollege Drochter, geliefert haben, als Sie von einer Benachteiligung eines 57-jährigen Arbeitnehmers sprachen. Dieser Fall wurde von den Experten nachgerechnet. Ich darf Ihnen sagen, dass das nicht stimmt, was Sie gesagt haben.

Wenn jemand mit 57 Jahren und 52 Versicherungsjahren (Bundesrat Drochter: 42!)  – 42 Versicherungsjahren – in Pension geht (Bundesrat Drochter: Wer zuckerkrank ist und hohen Blutdruck hat!), so bekommt er eine Pension in der Höhe von 14 800 S nach der geltenden Regelung. Nach der zukünftigen Regelung kann er mit 61,5 Jahren und 46 Versicherungsjahren in Pension gehen und hat dann eine Pension in der Höhe von 16 000 S. Das heißt, das ergibt eine monatliche Differenz in der Höhe von 1 200 S zum Vorteil des Pensionisten. (Bundesrat Drochter: Tatsächliche Berichtigung! – Bundesrat Marizzi: Nein, sie soll uns das schriftlich geben!) Wenn man diese auf die Pensionserwartungszeit umrechnet, so sind das 420 000 S. Das heißt, der Entfall dadurch, dass dieser Bürger einige Zeit Arbeitslosengeld beziehen musste, wird durch die höhere Pension kompensiert.

Ich möchte in dem Zusammenhang doch auch darauf eingehen, dass es immer wieder heißt, dass diese Bundesregierung einen Sozialabbau betreibt, gerade wieder im Zusammenhang mit diesem Beispiel. Im Gegenteil! Es geht uns darum, das soziale Netz für die Zukunft zu sichern und sicherzustellen, dass die Pensionen in Zukunft bezahlt werden können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn Frau Kollegin Trunk versucht, die Stimmung zu erzeugen, dass Alt und Jung auseinander dividiert wird, dann muss ich sagen, das ist doch keineswegs der Fall. Im Gegenteil: In all meinen Aussagen betone ich immer, dass es wichtig ist, sowohl die Aktiven zu schützen, damit sie zukünftig in Pension gehen können, als auch die derzeitigen Pensionisten, die noch länger ihre Pension beziehen möchten.


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