Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 99

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und dass wir daher den Senioren eine institutionelle Möglichkeit schaffen müssen, um all diese Erfahrungen zum Wohle der Republik einbringen zu können.

Wenn wir das Bundes-Seniorengesetz beschließen, so nehmen wir auch eine Vorreiterrolle in der EU ein. Es gibt im Amsterdamer Vertrag den Artikel 13, in welchem eine Diskriminierung von Menschen auf Grund des Alters ausgeschlossen wird, und wenn wir dieses Gesetz beschließen, tragen wir diesem Artikel Rechnung.

Ich werde mich auch bemühen, so bald wie möglich, wenn dieses Gesetz veröffentlicht ist, eine konstituierende Sitzung beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen einzuberufen.

Vieles von dem, was von meinen Vorrednern gesagt wurde, kann ich nur unterstreichen. Ich möchte aber zu den Einwendungen der Frau Bundesrätin Schicker kurz Stellung nehmen. Wenn sie sagt, dass sie es nicht so sehr goutiert, wenn nun der Seniorenrat vom BKA in das Ministerium verlagert wird, darf ich dazu sagen: Wenn wir die verfassungsmäßige Position unserer Ministerien im Vergleich zum Bundeskanzleramt betrachten, so ist der Bundeskanzler Primus inter Pares. Das heißt, alle Ministerien sind einander gleichgestellt. Es müssen einstimmige Ministerratsbeschlüsse gefällt werden, und es gibt keine Weisungen des Bundeskanzlers an die einzelnen Minister. Daher ist es, so glaube ich, formalrechtlich gesehen keine Verschlechterung.

Ich darf noch etwas dazu sagen: Dieses Ministerium ist eben das Ministerium für Generationen und nimmt sich der Jugend und der Familien sowie der Frauen an. Daher passt das sehr gut zusammen. Mein nächster Schritt wird sein, einen Jugendbeirat analog zum Seniorenbeirat zu etablieren, weil ich der Meinung bin, dass wir auch die Jugendlichen nicht übersehen dürfen.

Wenn kritisiert wird, dass die Senioren bei der Pensionsreform nicht mitwirken dürfen und dass das ein schlechtes Zeichen und kontraproduktiv sei, so darf ich Ihnen Folgendes sagen: In der Expertenkommission betreffend das Sozialrechts-Änderungsgesetz, in der der Anpassungsfaktor festgesetzt wird – Kollege Blecha nennt das eine bunt zusammengewürfelte Kommission; das muss ich dezidiert zurückweisen; sie besteht aus Experten, und die Senioren sind darin vertreten, und zwar über mein Bemühen, und zwar nicht durch einen Vertreter, der aus dem Bereich des Seniorenbeirates gewählt werden soll, sondern durch drei –, sind die drei größten Parteien durch einen Vertreter präsentiert, also Verband, Ring und Bund sind in dieser Expertenkommission vertreten.

Was die Verteilung der Einmalzahlung im Zusammenhang mit der Pensionsanpassung anlangt, sind die Vertreter des Seniorenbundes, des Ringes und des Verbandes bei mir gewesen, und wir haben uns darauf verständigt, dass einerseits der Anpassungsfaktor durch diese Expertenkommission festgesetzt wird, dass aber dann die Verteilung durch eine Verordnung des Sozialministeriums, bei der sehr wohl die Seniorenvertreter mitwirken können und angehört werden, erfolgt.

Ich glaube, das ist medial nicht richtig berichtet worden, und ich darf das hiemit ins rechte Licht rücken. – Schönen Dank. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.56

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Nein.

Wir kommen somit zur Abstimmung.


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