Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 100

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

17. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird (117/NR sowie 6135/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 17. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Monika Mühlwerth übernommen. Ich bitte sie darum.

Berichterstatterin Monika Mühlwerth: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der letzten Novelle zum Fremdengesetz wird im Fremdengesetz ein eigener Erntehelferstatus geschaffen. Dadurch kann in Hinkunft der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit im Falle eines kurzfristig auftretenden oder eines vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs per Verordnung Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Erntehelfer festlegen.

Mit dem gegenständlichen Gesetzesbeschluss werden diese Erntehelfer von der Pensionsversicherung ausgenommen.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit und Generationen stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich bedanke mich für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erster Rednerin erteile ich Frau Mag. Melitta Trunk das Wort. – Bitte.

14.57

Bundesrätin Mag. Melitta Trunk (SPÖ, Kärnten): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich ist es nicht negativ, wenn im Fremdengesetz dieser Erntehelferstatus geschaffen wird, weil damit, wie wir aus der Praxis wissen, sehr oft im Bereich der Beschäftigung ein illegaler Status legalisiert wird.

Dennoch halten wir es für bedenklich beziehungsweise ist es nicht unserer vollen Intention entsprechend, dass wir eine unterschiedliche Qualität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich schaffen, nämlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sozialrechtlich voll versichert sind, das heißt, dass Beitragspflichten von beiden Seiten bestehen, und solche, die nur teilweise oder gar keine Beitragspflicht zu leisten haben.

Aus unserer Sicht ist ein Arbeitsmarkt in einem Staat so zu regeln, dass alle Arbeit nehmenden und Arbeit gebenden Menschen gleichgestellt sind, denn nur eine Gleichstellung bewahrt uns vor dem, was sehr oft in polemischer Form thematisiert wird, nämlich dass österreichische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch Arbeitnehmer aus anderen Ländern ersetzt werden.

Ich denke, wir sollten uns nicht in diskriminierender Form mit diesem Thema auseinander setzen, sondern in Zukunft unsere Bemühungen dahin gehend setzen, alle ArbeitnehmerInnen, sowohl österreichische als auch jene aus anderen Ländern, gleichzustellen, um nicht unterschiedliche Qualitäten zu haben und um zu verhindern – ich sage es abgekürzt –, dass billigere Arbeitskräfte, Menschen aus anderen Ländern mit schlechterer sozialrechtlicher Absicherung,


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite