Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 101

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österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vorgezogen werden. Aus diesem Grund wird die SPÖ diesem Gesetz nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.59

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Anna Höllerer. Ich erteile ihr das Wort.

14.59

Bundesrätin Anna Höllerer (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Die Frau Bundesministerin ist gerade aus dem Raum gegangen. – Werte Damen und Herren! Mit diesem Abänderungsantrag im Fremdengesetz wird vor allem darauf Rücksicht genommen, dass das vorhandene Arbeitskraftpotenzial bei weitem nicht ausreicht, um den Anforderungen des Fremdenverkehrs, der Wirtschaft und der Landwirtschaft gerecht zu werden.

Die so genannten Saisoniers gab es eigentlich schon immer, und die Kontingente, die alle Jahre ausverhandelt werden, wurden immer auf einem ganz korrekten Verhandlungsweg festgesetzt. Vor allem kommen die Saisoniers dann zum Einsatz, wenn es keine inländischen Arbeitskräfte gibt, die in einem bestimmten Bereich tätig werden können.

Wir wissen aber ganz genau, dass wir immer zu wenig Saisoniers hatten, dass vor allem immer gerade im Bereich Tourismus und Fremdenverkehr enormer Arbeitskräftemangel herrschte und dass es äußerst schwierig war, während der Saison im Falle eines Ausfalls auf neue Arbeitskräfte zurückzugreifen. Dieser Mangel an Mitarbeitern hat natürlich auch dazu beigetragen, dass es in vielen Bereichen nicht möglich war, die Betriebe tatsächlich auszulasten, und das, meine Damen und Herren, ist sehr wohl auch gegen das volkswirtschaftliche Interesse. Umso mehr ist es zu begrüßen, dass es jetzt auf Grund dieser Neuregelung sehr wohl möglich sein wird, auch diese Kontingente anzuheben.

Im neu geschaffenen Erntehelferstatus geht es vor allem um die Erntehelfer, die in der Landwirtschaft tätig werden. Es wird ein Kontingent für 7 000 Erntehelfer möglich gemacht, die höchstens sechs Wochen in Österreich tätig werden können.

Die Abwicklung erfolgt über das Arbeitsmarktservice. Ich weiß ganz genau, wovon ich hier spreche, denn auch in unserem Betrieb sind immer wieder Erntehelfer von Nöten und werden auch regelmäßig beschäftigt. Die Kontingente waren immer zu niedrig, daher war es auch unbedingt notwendig, eine Aufstockung vorzunehmen.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass keiner dieser Erntehelfer, dieser ausländischen Arbeitnehmer einen inländischen Arbeitsplatz gefährdet. Ich darf Ihnen vielleicht einmal ganz kurz erklären, wie diese Erntehelfer angefordert werden. Man muss als landwirtschaftlicher Betrieb ungefähr vier Wochen vor Beginn der Ernte, also vier Wochen bevor man diese Arbeitnehmer braucht, deren Bedarf beim Arbeitsmarktservice anmelden. Da ist natürlich schon ein gewisses Risiko gegeben, denn man weiß nie, ob die Witterung mitspielt, und daher ist es ein bisschen schwierig, diese Zeit genau einzuhalten, aber es wird so praktiziert. Dieser Bedarf an Arbeitskräften wird dann vom Arbeitsmarktservice bundesweit ausgeschrieben, und ich garantiere Ihnen, es ist in den letzten drei Jahren kein einziger inländischer Arbeitnehmer an mich mit der Bitte herangetreten, er wolle einen Arbeitsplatz haben.

Ich kann das auch völlig verstehen: Es ist dies ein kurzfristiger Arbeitsplatz, im Höchstfall für sechs Wochen, und es ist ein Arbeitsplatz, der von der Witterung abhängig ist; man kann nicht alle Tage ernten, man ist abhängig von den Witterungsverhältnissen. Jeder, der einen Arbeitsplatz sucht, will diesen auf lange Zeit und nicht lediglich für einige Tage sozusagen als Taglöhner, abrufbar von Stunde zu Stunde, haben.

Wenn nach vier Wochen keine inländische Arbeitskraft zu bekommen ist, muss man beim Arbeitsmarktservice einen Antrag auf Beschäftigungsbewilligung stellen, der selbstverständlich stempelmarkenpflichtig ist, und erst nach Erteilung dieser Beschäftigungsbewilligung kann man auf ausländische Arbeitskräfte zurückgreifen. Im Zuge der Erteilung dieser Beschäftigungsbewilligung muss man auch noch einen Sichtvermerk im Reisepass des jeweiligen ausländischen


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