Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 102

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Arbeitnehmers anbringen lassen, was natürlich wiederum kostenpflichtig ist. Erst dann können diese ausländischen Arbeitskräfte auch tatsächlich tätig werden.

Ich kann Ihnen garantieren, dass dieser Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft durch den Strukturwandel verursacht ist. Es ist leider so, dass viele junge Menschen aus der Landwirtschaft abwandern, in andere Berufe gehen und dort einen Nebenerwerb, einen Vollerwerb, einen Zuerwerb suchen und sich nicht so wie noch vor 20 Jahren einfach als Taglöhner in anderen Produktionszeiten zur Verfügung stellen.

Es ist für uns auch äußerst schwierig, die ältere Generation heranzuziehen, da all jene, die tatsächlich arbeiten wollen, sehr lange im Beruf stehen sollten – was nicht immer der Fall ist –, aber auf jeden Fall nicht im landwirtschaftlichen Bereich tätig werden sollten.

Der Einsatz von ausländischen Arbeitskräften als Erntehelfer ist also unumstritten. Die Kontingenterhöhung ist eine langjährige Forderung und zu Arbeitsspitzen auch unbedingt notwendig; und eine Ernte ist eine Arbeitsspitze. Ich weiß aus Erfahrung in meinem Betrieb, was es heißt, bei der Ernte keine Arbeitskräfte zur Verfügung zu haben. Nachdem ich im letzten Jahr diesen bürokratischen Hürdenlauf über das AMS und alles, was notwendig ist, überstanden hatte und drei polnische Arbeitskräfte für die Weinlese beschäftigen konnte, ist nach drei Tagen einer dieser Erntehelfer erkrankt. Er hatte einen grippalen Infekt, und ich wollte ihn zum Arzt bringen. Er hat sich aber geweigert, zum Arzt zu gehen, da er der deutschen Sprache nicht mächtig war und auch nicht wusste, ob er auch gut oder bestens versorgt wird. Daraufhin haben diese drei Männer einfach beschlossen, nach Hause zu fahren, was auch ihr gutes Recht ist, selbstverständlich! Aber wir standen ohne Hilfskräfte da, obwohl wir für einen bestimmten Zeitraum die Zusage und die Arbeitsbewilligung hatten.

Ich habe drei Tage gebraucht, um neue ausländische Hilfskräfte zu finden, die einspringen hätten können. Das habe ich dann dem Arbeitsamt gemeldet, aber zu dieser Zeit war das Kontingent bereits ausgeschöpft. Es ist uns nur deshalb gelungen, diese Zeit zu überbrücken, weil unsere Kunden und unsere Familienmitglieder mitgearbeitet haben. – Das ist die Tatsache, muss ich Ihnen sagen.

Wenn es also Kontingente gibt, dann muss es auch einen gewissen Spielraum geben, denn sonst verliert dieses System an Sinn und an Wirkung.

Ich muss Ihnen auch sagen, dass Saisoniers selbstverständlich ganz normal sozialrechtlich abgesichert sind, so wie jeder Österreicher auch, dass die Erntehelfer sehr wohl für die kurze Zeit, die sie da sind, auch sozialabgabepflichtig sind, sie zahlen Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung. Eine Ausnahme besteht lediglich für die gesetzliche Pensionsversicherung und auch nur für landwirtschaftliche Arbeitskräfte, die fremdenrechtlich als Erntehelfer eingesetzt werden. Das gilt also nur für diesen Bereich!

Diese Kurzzeitbeschäftigung würde auch niemals einen Anspruch dieser Personen auf eine Pension in Österreich rechtfertigen. Sie können einfach keinen Anspruch stellen. Sie wissen ganz genau, dass man mindestens 60 Monate an Versicherungszeiten nachweisen muss, um tatsächlich einen Anspruch auf Pension geltend machen zu können. Jetzt können Sie sich ausrechnen, wie lange man als Erntehelfer tätig sein muss; selbst dann, wenn man nur eine Invaliditätspension erreichen will.

Das Einbringen der Ernte erfordert Schnelligkeit und Flexibilität. Wenn die Bauernfamilien es nicht rechtzeitig schaffen, ihre Ernte einzubringen, so bedeutet das für sie einen enormen Verlust am Jahreseinkommen. Das kann ich Ihnen sagen, das ist gewiss. Ernten kann man nur einmal im Jahr, und ernten kann man nur dann, wenn die natürliche Reife gegeben ist – nicht früher und nicht später! Ich bitte Sie daher: Zeigen auch Sie Flexibilität, und stimmen Sie dieser Gesetzesänderung zu! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.


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