Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 113

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Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Haschemitischen Königreich Jordanien andererseits samt Anhängen, Protokollen und Schlussakte.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit .

Der Antrag ist angenommen .

26. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967 und das Weingesetz 1999 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000) (107 und 150/NR sowie 6116 und 6144/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 26. Punkt der Tagesordnung: Agrarrechtsänderungsgesetz 2000.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Franz Wolfinger übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Franz Wolfinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflanzenschutzgesetz 1995, das Pflanzgutgesetz 1997, das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997, das Saatgutgesetz 1997, das Wasserrechtsgesetz 1959, das Flurverfassungs-Grundsatzgesetz 1951, das Grundsatzgesetz 1951 über die Behandlung der Wald- und Weidenutzungsrechte sowie besonderer Felddienstbarkeiten, das Güter- und Seilwege-Grundsatzgesetz 1967 und das Weingesetz 1999 geändert werden (Agrarrechtsänderungsgesetz 2000).

Der Inhalt dieses Gesetzes liegt im Bericht schriftlich vor.

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ernst Winter das Wort. – Bitte.

15.43

Bundesrat Ernst Winter (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich auf einige für mich wichtige Punkte bei dieser Gesetzesnovelle eingehen. Diese regelt unter anderem auch das Wasserrecht.

Grundsätzlich – das darf man sagen – können wir auf unser Grundwasser stolz sein, es muss aber in Zukunft noch sehr viel getan werden. In vielen Gebieten – ich nehme hier nur das Marchfeld heraus – sollte dringend eingegriffen werden.

Ich glaube aber, dass durch Verordnungen über Schwellenwerte eine Verschlechterung des Grundwassers nicht verhindert werden kann. Schwellenwerte sind eigentlich bekannt. Da gibt es


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