Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 114

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eine eigene Grundwasserschwellenwertverordnung. Dort, wo man damit nicht zu Rande kommt, nimmt sich der Minister das Recht heraus, andere, wie ich annehme, höhere und damit schlechtere Schwellenwerte festzusetzen. (Bundesminister Mag. Molterer: Ich lege keinen Schwellenwert fest!)

Das zweite Kriterium in der Verordnung ist meiner Meinung nach die Interpretation der Messergebnisse. Eine Interpretation der Messergebnisse kann sich nur nach dem Stand der Technik richten, und ich weiß nicht, wie man mit einer Verordnung das Grundwasser auf Grund von Messergebnissen in gutes und schlechtes einteilen könnte. Das geht jedenfalls nur mit freiwilligen Maßnahmen, denn zwingende Maßnahmen, die man mit gutem Willen hineininterpretieren kann, erfolgen vielleicht nur sporadisch. Sehen kann man sie jedenfalls nicht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einige Sätze zum Weingesetz: Gestatten Sie mir einen kurzen Rückblick auf das Jahr 1985, denn dieses Jahr ist uns allen, so glaube ich, und vor allem der Weinwirtschaft noch in bester Erinnerung. (Bundesrat Grissemann: In bester Erinnerung?) 1985 haben wir das weltweit strengste und beste Weingesetz, welches in der Zwischenzeit ein Gratismarketinginstrument wurde, zur Absicherung der Konsumenten und auch zur Sicherung einer steigenden Qualität beschlossen. Doch wegen ein paar schwarzer Schafe unter den Weinbauern und natürlich auch unter den Weinhändlern wurde dieser Berufsstand immer nur verurteilt. (Bundesrat Steinbichler: Mit eurer Unterstützung!)  – Mit medialer Unterstützung natürlich. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP.)

Auf Grund der damaligen Vorkommnisse wurde auch das Weingesetz novelliert, und in der Folge konnte durch rigorose Kontrollmaßnahmen der gute Ruf unserer Weinbauern wieder hergestellt werden. Es ging Qualität vor Quantität, und dies war auch die gemeinsame Lösung des Problems.

Der Hintergrund der seinerzeitigen Maßnahmen war natürlich auch, den wirtschaftlichen Schaden von den seriösen Winzern und Weinhändlern fernzuhalten und das Vertrauen der Verbraucher zurückzugewinnen, was auch bestens gelungen ist.

Die Weinwirtschaft und die Politik waren stolz auf dieses strenge und moderne Weingesetz, und wir haben darüber auch im Ausland selbstbewusst berichtet. Die Konsumenten nahmen die neue Qualitätslinie dankbar an, und auch die Winzer erreichten dadurch Spitzenleistungen.

Jetzt, Herr Bundesminister, wollen die Regierungsparteien diese Erfolge vielleicht wieder zunichte machen, denn mit der Änderung des Weingesetzes wird die Qualitätslinie durchbrochen und wieder rückgängig gemacht. (Bundesminister Mag. Molterer: Wieso denn?) Derzeit ist die rechtswidrige Restsüßeherstellung bei Prädikatsweinen zum Beispiel ein Gerichtsdelikt, in Zukunft soll es nur mehr ein bloßes Verwaltungsdelikt sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie wissen, was das bedeutet. Das bedeutet letztlich die Abkehr von der Qualitätslinie, und Sie setzen damit meiner Meinung nach ein falsches Zeichen.

Meine Fraktion spricht sich im Interesse der seriösen Weinbauern, der Konsumenten im In- und Ausland und letztlich auch im Interesse des österreichischen Weinimage gegen diese Verwässerung aus. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

15.48

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Franz Koller das Wort. – Bitte.

15.48

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren Bundesräte! Das Agrarrechtsänderungsgesetz bringt im Wege einer Sammelnovelle eine Reihe von Änderungen. Insgesamt werden neun Bundesgesetze geändert, und ich möchte zu einigen Gesetzesänderungen Stellung nehmen.


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