Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 116

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Begrüßenswert ist auch die Abschaffung der zweiten Bestandsmeldung, da sie nur einen unnötigen bürokratischen Aufwand gebracht hat. Vor 1999 haben die Weinbauern vier Meldungen abgeben müssen, jetzt sind nur mehr zwei notwendig. (Bravoruf bei der ÖVP.)

Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz wurde ein Reformstau beseitigt. Möge sich diese umfangreiche Gesetzesmaterie zum Wohle unserer bäuerlichen Familienbetriebe auswirken. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

15.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Friedrich Hensler. Ich erteile ihm das Wort.

15.55

Bundesrat Friedrich Hensler (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Damen und Herren des Bundesrates! Wir haben heute die Agrarrechtsänderungsgesetze auf der Tagesordnung, und ich möchte eingangs Folgendes klar und deutlich sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es sind dies wichtige Gesetze für die Bauern in Österreich. Mich persönlich hat die Vorgangsweise, wie schnell diese Gesetze, wie schnell diese neun Novellen Wirklichkeit werden konnten, sehr beeindruckt. Das dokumentiert – das möchte ich auch vehement unterstreichen –, dass diese Bundesregierung zielführend und zweckmäßig im Interesse der Bauern und im Interesse der Konsumenten arbeitet. Das ist eine Grundvoraussetzung des arbeitsfähigen Klimas unserer Bundesregierung. Ein Dankeschön den Beamten und ein Dankeschön Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, in diese Richtung. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

Einige Punkte möchte ich hervorstreichen. Erstens: Die Betriebsmittel sind billiger geworden. Dies war zweifelsohne eine wichtige Forderung, die in dieser Überlegung im landwirtschaftlichen Bereich einen Eckpfeiler darstellt.

Zweitens: ökologische Bewirtschaftung, neue Impulse. Auch das ist unheimlich wichtig im Denken der Konsumenten. Gleichzeitig erfolgte ein Abbau der Bürokratie. Ich glaube, in diesem Bereich wurden sehr viele Akzente in dieser Novelle gesetzt.

Hoher Bundesrat! Ich möchte nun aber auf einige Gesetze eingehen, von denen ich persönlich glaube, dass sie dokumentieren, wie zielführend und zweckmäßig diese Bundesregierung arbeitet.

Zunächst komme ich zum Wasserrechtsgesetz 1959 generell und zur heutigen Novelle. Ich möchte zum Wasser Folgendes sagen, und das ist zweifelsohne unbestritten: Ich glaube, in Zukunft gibt es kein größeres Gut für die Menschen als das Wasser. Es ist unbestritten, dass uns die Länder in ganz Europa und in der ganzen Welt um unsere hervorragende Wasserqualität beneiden. Dieses Gesetz dient dazu – ich sage ganz wertfrei: dient – und geht in diese Richtung, dass auf der einen Seite unsere Wasserqualität für den Konsumenten, für jeden Einzelnen von uns gesichert wird, und es dient auf der anderen Seite dazu, dass gleichzeitig auch die Bauern einen Beitrag dazu leisten. Zudem ist es eine Sicherung der Grundwasserqualität überhaupt.

Erlauben Sie mir, dass ich vom Standpunkt der Bauern etwas zum ÖPUL sage. Wir haben dieses ÖPUL-Programm auf Betreiben Österreichs schon etliche Jahre organisiert und gestaltet. Es ist das einzige in der EU überhaupt, und es ist europaweit anerkannt. Dieses ÖPUL 2000, das jetzt aktualisiert wird, das generell noch in das Gesetz eingegliedert wird, bietet die Voraussetzung dafür, dass die Bauern auf freiwilliger Basis ökologisch wirtschaften.

Die Bauern leisten das auf freiwilliger Basis, deshalb möchte ich zum Kollegen Winter Folgendes sagen: Herr Kollege Winter! Du hast gesagt, im Machfeld müsste etwas getan werden. Ich bin sehr nahe dem Machfeld beheimatet und weiß, wovon ich spreche. Hier bemühen sich die Bauern vehement. Du wirst wissen, dass es da Brachflächen gibt et cetera. Da werden wirklich sehr wichtige Akzente gesetzt, um dieses Grundwasserreservoir für die Menschen aktiv zu organisieren.


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