Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 121

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von der SPÖ bei diesem Gesetz auf die Zeit gedrängt wird, denn ich denke, dass gerade unter einer Konsumentenschutzministerin Prammer das vorhandene Lebensmittelgesetz 1975 und das Chemikaliengesetz 1996 wesentlich strenger administriert werden hätten können, wenn es Bedenken gegeben hätte.

Tatsache ist, dass bei diesem vorliegenden Biozid-Produkte-Gesetz 23 Produktarten betroffen sind, es ist also ein sehr umfassendes – das sage ich jetzt unter Anführungszeichen – "Betätigungsfeld", angefangen beim Hygienebereich über den Veterinär-, Futter- und Lebensmittelbereich bis hin zum Bereich Holzschutzmittel und Insektizide. All das sind, wie bereits erwähnt, Produkte, mit denen wir im Alltag immer wieder in engste Berührung kommen.

Einer der wichtigen Punkte in diesem neuen Gesetz ist meiner Meinung nach, dass die Vorschriften für Verpackung, Bewerbung, Produktanwendung und Produktbeobachtung ganz klar geregelt sind. Ich habe heute bei einem anderen Gesetz schon einmal einen kleinen Ausflug in den Tierschutzbereich gewagt, und nachdem auch dieser Bereich wieder ganz klar betroffen ist, weil auch die Schädlingsbekämpfungsmittel geregelt werden, möchte ich doch noch einmal zu den Tierschützern ein Wort sagen.

Sie sind anscheinend auf einem Auge blind oder auf einer Herzhälfte gefühllos. Wir werden zwar im Heimtier- und Nutztierbereich strengstens beobachtet und oftmals zu Unrecht vernadert, besonders die Landwirtschaft, aber mich wundert, dass im Bereich Heimtiere oder Gartentiere – fangen wir einmal bei den lieben "Schneckilein" an, die jeden Tag am Morgen aufgespießt und dann ertränkt oder geröstet oder gesalzen werden –, bis hin zu den lieben Ratten und Mäusen in den Großstädten und den hübschen Tauben auf den Dächern, ganz brutal Gift eingesetzt werden kann, um diese so genannten Schädlinge zu bekämpfen.

Meine Frage ist: Sind das nicht auch Lebewesen, Tiere wie alle anderen Heim- und Nutztiere, über die wir debattieren? – Ich glaube, auch das ist einmal zu diskutieren, und auch da wäre es angebracht, einen Diskussionsgleichstand herzustellen.

Nun zu einem weiteren Bereich, nachdem in diesem Produktbereich auch der Lebensmittelbereich sehr stark betroffen ist: Herr Minister! Es hat in Bad Ischl eine Ernährungskonferenz, einen Kongress "Leben aus dem Chemielabor" gegeben. Tatsächlich kommt es immer wieder durch chemische Lebensmittel, durch Substitute, durch Ersatzprodukte, mit denen sich die Leute heutzutage ernähren – ich denke zum Beispiel an eine "Knorr Goldaugensuppe", die niemals mit Hühner- oder Rinderfleisch in Berührung gekommen ist, aber natürlich wunderbar medial zu verwerten und zu bewerben ist, oder an die Veränderung der Ernährungsgewohnheiten –, zu Problemen. Wenn beispielsweise vermehrt Allergien auftreten, sollte man das auch in diesem Zusammenhang hinterfragen, und daher erwarte ich mir auch von der Ärzteschaft und von der Ernährungswissenschaft endlich einmal Schützenhilfe in Richtung der traditionellen, gewohnten Ernährungsweise. Ich denke an einen guten Schweinebraten, an einen guten Rinderbraten, an ein gutes Glas Milch, das offenbar so schädlich ist. Ich habe es anscheinend ohne Schäden überlebt – und ohne Zusatzstoffe. (Bundesrätin Schicker: Wenn man darf! Bei hohem Cholesterin darf man nicht!)

Man sollte nicht immer, wenn Allergien, wenn andere Gesundheitsprobleme auftreten, unsere traditionelle, herkömmliche, gesunde Ernährung dafür verantwortlich machen, sondern auch einmal diesen Chemiebereich deutlich durchleuchten und untersuchen, was da zugesetzt wird.

Zurück zum Biozid-Produkte-Gesetz: Ich denke, es ist ein zeitgemäßes, ein modernes Gesetz, das Mensch, Tier und Umwelt nachhaltig vor negativen Folgen schützt und auch in der Bürokratie effizienter ist als die vorherigen Gesetze. Wir von Seiten der ÖVP-Fraktion werden diesem Gesetz unsere Zustimmung erteilen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der Freiheitlichen.)

16.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich erteile Herrn Bundesminister Mag. Willi Molterer das Wort. – Bitte.


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