Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 138

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Der gegenständliche Beschluss beruht auf einem Antrag des Bautenausschusses des Nationalrates, den dieser gemäß § 27 Abs. 1 GOG-NR in inhaltlichem Zusammenhang mit dem dort verhandelten Initiativantrag (129/A) betreffend eine Wohnrechtsnovelle 2000 gestellt hat. Dieser Antrag hat eine Novelle des Arbeitszeitgesetzes und des Bundesgesetzes über die Nachtarbeit der Frauen zum Gegenstand.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Johann Payer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die beiden Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher. Ich erteile ihm dieses.

17.23

Bundesrat Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Das Thema Wohnen stellt einen zentralen Bereich der Lebensplanung jedes Menschen dar, vor allem junge Familien trifft es im Stadium der Existenzgründung im besonderen Maße. Gleichzeitig ist bei der Erstellung zukunftsorientierter Wohnbaukonzepte ein hohes Maß auch an politischer Flexibilität erforderlich, sieht sich doch diese Materie einem ständigen gesellschaftlichen Wandel gegenüber.

Politische Verhandlungen auf dem Gebiet des Bundeswohnrechtes waren daher stets relativ langwierig und von der Komplexität der Aufgabenstellung wie auch der unterschiedlichen ideologischen Ansätze geprägt. Wohnen ist eines der letzten Gebiete, die legistischen Schnellschüssen zugänglich gemacht werden dürfen – ein Vorwurf, der unserer Meinung nach der vorliegenden Novelle über weite Strecken leider nicht erspart werden kann. Nicht von ungefähr hat es im Expertenhearing dazu praktisch keine einzige wirklich positive Stellungnahme gegeben, auch nicht von den Professoren Würth, Call oder Schauer, die gerade in diesem Bereich nicht "irgendjemand" sind.

Verteuerungen im Wohnen hat es in den letzten Wochen einige gegeben, von der Erhöhung der Elektrizitätsabgabe, welche die Haushalte mit etwa 3 Milliarden Schilling belasten wird, bis zur Steigerung der Kosten im Bereich des Bausparens und der gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen durch den Wegfall bisher geltender Gebührenbefreiungen – all das haben wir im vergangenen Bundesratsplenum schon besprochen.

In diesem Sinne sind die vorliegenden Reformen durchaus als konsequent zu qualifizieren, denn auch sie werden letztlich nicht unbeträchtlich zu einer Steigerung der Wohnkosten beitragen, die faktische Durchsetzung des Mieterschutzes untergraben und damit auch die Rechtsunsicherheit der Mieter erhöhen!

Wer glaubt, Wohnen sei ein Gut wie jedes andere, das den Gesetzen des freien Marktes unterworfen werden sollte, ist entweder ein berufsmäßiger Zyniker, oder er hat die Befriedigung spezieller Partikularinteressen im Auge. Gerade der Wohnungsmarkt ist bekanntlich ein nahezu klassisches Beispiel für Marktversagen. Wohnen gehört schließlich zur grundlegenden Infrastruktur, nicht nur individuell, sondern vor allem auch sozioökonomisch betrachtet. Das zieht sich einheitlich sowohl durch die finanzwissenschaftliche Lehre als auch durch die zu Grunde liegende Empirie. Wohnrecht ohne ein vernünftiges Ausmaß an Regulierung schließt soziale Verantwortung aus und führt automatisch zu quantitativer und/oder qualitativer Unterversorgung.

Es geht nicht darum, jeglichen Profit aus der Wohnwirtschaft zu verbannen, es geht aber sehr wohl darum, die damit verbundenen Belastungen fair auszugestalten. Salzburg etwa ist das Bundesland mit dem höchsten Anteil an Eigentumswohnungen und auch an vermieteten Eigentumswohnungen. Man könnte also sagen, hier ist der Markt besonders ausgeprägt. Salzburg hat aber die höchsten Wohnkosten in Österreich. Zuletzt stiegen die Mieten dort um 6,9 Prozent!


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