Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 139

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Wenn nun etwa die Immobilieninvestoren diesen Punkt und auch diese Novelle gutheißen, dann spricht das für sich, umso mehr, wenn man sich die diesbezügliche Argumentation vor Augen hält. Da wird nämlich argumentiert – ich zitiere –: Die Vermietung und Bewirtschaftung von Zinshäusern wird mit dieser Novelle in Zukunft lukrativer und wird wieder mehr abwerfen. – Zitatende. Mit Mieterschutz kann das Gesetz daher nicht viel am Hut haben, denn ebendiese Mieter sind es, die in Zukunft die gestiegene Rentabilität dieser Zinshäuser für die Eigentümer bezahlen werden müssen.

Die neue Regelung der Befristung von Mietverträgen etwa sowie die Wiederzulassung von Kettenverträgen werden in der Praxis dazu führen, dass der Anteil der auf drei Jahre befristeten Mietverhältnisse und damit die Unsicherheit der Mieter steigen wird. Der in den Vordergrund gestellte einheitliche Abschlag in der Höhe von 25 Prozent ist dabei völlig irrelevant. Zum Ersten scheitert seine Effizienz am weiterhin nicht begrenzten Zuschlagsystem, gegen dessen Fixierung sich insbesondere die ÖVP in jahrelangen Wohnrechtsverhandlungen immer quer gelegt hat – und in dieser mieterfeindlichen Haltung nunmehr auch die FPÖ mit ins Boot geholt hat –, zum Zweiten wird wohl kein Mieter, vor allem keine junge Familie mit Kindern, den Mietzins und damit auch den angeblichen Abschlag von 25 Prozent überprüfen lassen, wenn man damit quasi automatisch fürchten muss, mit der Verlängerung des befristeten Mietverhältnisses nach drei Jahren Probleme zu bekommen – Probleme, die sich nicht nur auf die Wohnung selbst beziehen, sondern in Folge des Wohnungswechsels dann natürlich auch auf den Kindergartenplatz, auf den Schulplatz und so weiter. Gleiches gilt für die Betriebskostenabrechnung. (Zwischenruf bei den Freiheitlichen.)  – Das sind Dinge, die uns auch die internationale Praxis lehrt, und wenn Sie Probleme mit dem Mieterschutz haben, dann ist das bezeichnend.

Im Hearing wurde gerade auch von den Experten der ÖVP deutlich betont – ich zitiere wieder wörtlich aus dem Hearing –: Die Zunahme von befristeten Mietverträgen führt zu Verteuerungen. – Von Seiten der Immobilien- und Vermögenstreuhänder hieß es, dass die Chancen auf langfristige Mietverhältnisse erheblich eingeschränkt würden. Statt zu einem Abschlag für befristete Verträge wird es in der Praxis de facto zu einem Zuschlag für unbefristete Verträge kommen, wovon im Jahr ungefähr 40 000 Haushalte, das sind ungefähr 100 000 Personen, betroffen sein werden.

Letztlich wird mit der Novelle aber auch die Wirtschaft belastet. Denn gerade auch die kleinen Geschäftsraummieter finden im Zuge der Befristungen nun verschlechterte Rahmenbedingungen vor – der Herr Justizminister hat das im Nationalrat etwas salopp bestätigt, in dem er dort meinte, für die Unternehmer werde es zugegebenermaßen ein bisserl schwieriger. Vor allem für die kleinen Unternehmer wird es ein bisschen schwieriger, die Großen werden da sicherlich einige Möglichkeiten auszuweichen vorfinden.

Auch die Wirtschaftskammer Wien hielt dazu fest: "Ein finanzielles Interesse an befristeten Verträgen kann ein Vermieter nur dann haben, wenn er auf zusätzliche Einnahmen anlässlich der Vertragsverlängerungsverhandlungen hofft." – Ein, wie ich meine, wahres Wort!

Am Rande möchte ich noch die im europäischen Umfeld exorbitant überhöhten Maklerpro-visionen erwähnen, die wiederum umso häufiger anfallen, je öfter eine Wohnung gewechselt werden muss, je höher also die Anzahl der Befristungen ist.

Auf das Hausbesorgergesetz brauche ich hier nicht einzugehen. Das wird Kollege Thumpser machen.

Ein weiterer schwerwiegender Kritikpunkt von unserer Seite betrifft die neue Regelung zum Eigentumserwerb bei gemeinnützigen Wohnbauträgern. Es wird nämlich nicht überlegt, wer im Zusammenhang mit der neuen 50 Euro-Grenze in Hinkunft die Zeche zahlen müssen wird, denn dass die gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen diese Belastungen nicht alleine tragen werden können, sofern sie im Mietbereich verbleiben wollen, ist wohl jedem klar, der – wie es Ex-Minister Farnleitner in einem anderen Zusammenhang so treffend formulierte – zwei und zwei zusammenzählen kann – Minister Farnleitner bezog sich dabei auf das Budgetdefizit und die


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