Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 142

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rechten Preis für die Miete und für Nebenleistungen bezahlt. (Bundesrat Grillenberger: Wie geht das?)

Wir wollen Eigentumsbildung, wie sie im vorliegenden Gesetz klar umschrieben ist. Wir wollen den leichten Zugang zum Eigentum. Das ist ein allgemeiner volkswirtschaftlicher Wunsch, der dem Empfinden der meisten Menschen in Österreich, nämlich von rund 80 Prozent der Bevölkerung, entspricht und der allseits anerkannt ist.

Die vorliegende Wohnrechtsnovelle ist allerdings erst der erste Schritt in die richtige Richtung, denn Jahrzehnte sozialistischer und sozialdemokratischer Miet- und Wohnrechtspolitik kann man leider nicht in 100 Tagen korrigieren. In ihrer Miet- und Wohnrechtspolitik ist nie das Bedürfnis der wohnungssuchenden Bevölkerung im Vordergrund gestanden, sondern stets der Schutz der Wohnenden und Privilegierten.

Sie müssen schon einmal einem wohnungssuchenden Bürger erklären, warum Abgeordnete der Opposition nach etlichen Jahren Abgeordnetentätigkeit noch immer zu Billigstmieten in Gemeindewohnungen wohnen (Bundesrat Marizzi: Sagen Sie einmal: Wie war denn das in Niederösterreich?), wie Herr Peter Pilz zum Beispiel, und so den zahlreichen Wohnungssuchenden die Wohnungen wegnehmen. Dem Einfallsreichtum sind da keine Grenzen gesetzt.

Das dokumentiert ein Beispiel aus meiner Heimatgemeinde Tulln. Da hat der damalige Vizebürgermeister – übrigens ein Parteikollege von Ihnen, Herr Marizzi – eine Gemeindewohnung gehabt und dann ein Haus in einer anderen Gemeinde gekauft. Aber um seinen Wohnsitz in Tulln aufrechtzuhalten, hat er sich die Wohnung behalten, sie aber nicht mehr benutzt. (Bundesrat Drochter: Hat er selbst bezahlt!)  – Ja, aber einem anderen, weniger begüterten Menschen hat er sie weggenommen. Er ließ eine automatische elektrische Beleuchtung installieren, um der Bevölkerung vorzugaukeln, dass er ohnehin dort wohne. Vizebürgermeister ist er zwar nicht mehr, aber die Wohnung blockiert er noch immer, und das nach sieben Jahren. Das sind Ihre Genossen, Frau Trunk! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dem Wunsch der Wohnungssuchenden entsprechend wurden die Befristungsmöglichkeiten ausgeweitet und der Befristungszuschlag zum Leidwesen der Vermieter auf hohem Niveau vereinheitlicht. Die Möglichkeit der Befristung auch bei den Geschäftsmieten belebt den Markt. Die Aufhebung des Hausbesorgergesetzes wird eine erhebliche Senkung der Betriebskosten bringen, was letztlich wiederum den Mietern zugute kommt. (Bundesrätin Mag. Trunk: Pilz kann nicht so lange leben als die 500 Millionen des "Freien Wohnens" Ihrer Partei!)

Schauen Sie sich bitte selbst an, was Sie für einen Saustall in dieser Republik hinterlassen haben. Sie sollten eigentlich ganz ruhig sein, Frau Trunk! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wenn jetzt von einigen die Privilegien der Hausbesorger verteidigt werden, muss man schon den Hintergrund dieser Tatsache ausleuchten. Den Hausbesorgern ist es in den letzen Jahrzehnten gelungen (Zwischenrufe bei der SPÖ)  – Sie können dann gerne herauskommen und Ihre Meinung kundtun, wir sind zurzeit in keinem Chor –, ihre Rechte laufend zu erweitern, neue Kosten zu verursachen und die Pflichten immer mehr einzuschränken. (Bundesrätin Mag. Trunk: Selber beleidigt sein! Zwischenrufe parieren ist eine Qualität!) Verhandlungen mit den zuständigen Gewerkschaften über ein modernes Hausbesorgerrecht waren weder für Mieter noch für Vermieter zielführend. Die Anwesenheitspflicht des Hausbesorgers ist längst gefallen. Der Glühbirnen wechselnde Hausbesorger ist wahrscheinlich auch in Kärnten längst nicht mehr Realität. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)  – Nein, ich meine Sie, denn die Hausbesorger sind keine Freiheitlichen. (Bundesrätin Mag. Trunk: Jetzt lesen wir weiter! Sie meinen meinen Landeshauptmann!)

Durch die Aufhebung des § 64 Mietrechtgesetz ist nunmehr gewährleistet, dass bei lange aufrechten Mietverhältnissen der Mietzins außer Streit gestellt ist. Dieser Schritt führt zu mehr Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter, spart langwierige Ahnenforschung der Wohnungsbesitzer über mehrere Jahrhunderte und ist somit für Vermieter und Mieter ein Weg zu mehr Rechtssicherheit.


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