Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 150

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Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, erstens dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

zweitens gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Zu Tagesordnungspunkt 37 erstatte ich den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend eine Urkunde zur Abänderung der Verfassung der Internationalen Arbeitsorganisation.

Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, dem gegenständlichen Beschluss des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Tagesordnungspunkt 38 betrifft den Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird.

Der Inhalt des Berichtes liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 19. Juni 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Drochter. – Bitte.

18.15

Bundesrat Karl Drochter (SPÖ, Wien): Sehr geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen! Liebe Kollegen des Bundesrates! Die heute zur Beschlussfassung vorliegende Initiative der FPÖ/ÖVP-Regierung soll eine Gleichstellung der Rechte der Arbeiterinnen und Arbeiter an jene der Angestellten bringen.

Zu meinem großen Bedauern muss ich die Feststellung treffen, dass das Gegenteil der Fall ist. Der vorliegende Vorschlag von FPÖ und ÖVP hat mit der "Aktion Fairness" der Gewerkschaften und des ÖGB – diese Forderung wurde von allen 14 Gewerkschaften mitgetragen und von mehr als 300 000 Österreicherinnen und Österreichern unterschrieben – nichts mehr gemeinsam.

Darüber hinaus wird diese Forderung nach Gleichstellung von Arbeiterinnen und Arbeiter mit den Angestellten von mehr als 80 Prozent der österreichischen Bevölkerung verlangt. Die Österreicherinnen und Österreicher meinen, dass die Benachteiligung der Arbeiterinnen und der Arbeiter längst überholt ist und empfinden diese Situation als äußerst ungerecht.

Die heute zum Beschluss vorliegenden Gesetzentwürfe müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Zukunft sehr teuer bezahlen. Es wird lediglich den Arbeiterinnen und Arbeitern – aber auch das nicht in gleichem Ausmaß wie bei den Angestellten – eine höhere Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall gnadenhalber zugestanden, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Zwischenruf der Bundesrätin Giesinger. ) Und dies, obwohl im Regierungsübereinkommen von FPÖ und ÖVP unter Punkt 3, "Aktion Fairness", steht: gleiche Entgeltfortzahlung für Arbeiter und Angestellte im Krankheitsfall.


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