Bundesrat Stenographisches Protokoll 666. Sitzung / Seite 151

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Es wird, wie ich schon erwähnt habe, den Arbeiterinnen und den Arbeitern lediglich eine höhere Entgeltfortzahlung, die jedoch nicht im gleichen Ausmaß ist wie bei den Angestellten, im Krankheitsfall gnadenhalber zugestanden.

Die FPÖ- und ÖVP-Aktion Unfairness wird allen ArbeitnehmerInnen mehr kosten, als sie ihnen bringen wird. Für die lückenhafte Angleichung von Arbeitern an die Angestellten bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wird die Regierung den Arbeitnehmern, vor allem den Arbeiterinnen und Arbeitern, aber auch den Angestellten mehr als 4 Milliarden Schilling unbegründet und unberechtigt aus der Tasche ziehen.

Auch das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist keine Erfindung von mir oder von einer Gewerkschaft, sondern das können Sie einer APA-Aussendung der Wirtschaftskammer vom 31. August des vergangenen Jahres entnehmen. Den heute zur Beschlussfassung vorliegenden Gesetzentwurf müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer teuer bezahlen, das habe ich schon erwähnt.

Die ÖVP- und FPÖ-Aktion Unfairness ... (Bundesrat Schöls: Das ist eine unsachliche Positionierung, Herr Kollege!) – Das ist eine tatsächliche und eine richtige Positionierung. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Mehrkosten der Arbeitgeber – das sei hier zugestanden – sind laut Mitteilung im Sozialausschuss am vergangenen Montag mit nicht mehr als mit 800 Millionen Schilling zu beziffern. Wenn man das jetzt einfach rechnet, meine sehr geehrten Damen und Herren, beträgt die Differenz zwischen dem Gewinn für die Arbeitgeber und dem Verlust für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mindestens 3 Milliarden Schilling, und die fließen ausschließlich in die Kassen der Arbeitgeber – Dank der österreichischen Regierung FPÖ und Österreichische Volkspartei. (Bundesrat Dr. Nittmann: Ihr habt 30 Jahre lang Zeit gehabt, die "Aktion Fairness" durchzusetzen! Ihr habt nichts getan für die Arbeitnehmer! 30 Jahre nichts! 30 Jahre haben Sie Zeit gehabt, lieber Herr Kollege Drochter!)

Lieber Herr Kollege! Diese Maßnahme hätten wir schon haben können, da haben Sie wahrscheinlich noch gar nicht den Unterschied zwischen Arbeitern und Angestellten gekannt. Aber wir würden nie eine solche Vereinbarung treffen, die ausschließlich auf Kosten der Arbeitnehmer geht. (Bundesrat Dr. Nittmann: Ihr habt 30 Jahre lang gar nichts getan!)

Lieber Herr Kollege! Das stimmt nicht, was Sie sagen, das ist eine Behauptung, die Sie nie beweisen werden können. (Bundesrätin Haunschmid: Beweisen Sie das! – Bundesrat Dr. Nittmann: Das solltet ihr der Arbeiterschaft einmal klarmachen!) Sie vergessen ganz, was ich vorher erwähnt habe. Ich will sachlich bleiben, weil ich Sie auch als sachlichen Bundesrat kenne. Es gibt 300 000 Unterschriften von Österreicherinnen und Österreichern, und es gibt einige Umfragen. (Bundesrätin Haunschmid: Mit falschen Fragestellungen!) Es war aber in der SPÖ/ÖVP-Regierung nicht möglich, das umzusetzen, obwohl es auch im Regierungsübereinkommen zwischen SPÖ und ÖVP gestanden wäre. (Bundesrätin Giesinger: Sie sind nicht sachlich! – Bundesrätin Haunschmid: Warum nicht? – Bundesrat Dr. Nittmann: Warum nicht?) Es war deshalb nicht möglich, weil die Österreichische Volkspartei nicht die Zustimmung gegeben hat.

Nunmehr hat sich die Österreichische Volkspartei die Freiheitliche Partei unter den Nagel gerissen, und das Ergebnis ist – das sei hier sehr deutlich gesagt –: Einsatz der Arbeitgeber 1 Milliarde Schilling, Kosten und Belastung für die Arbeiter und Angestellten 4 Milliarden Schilling, also 3 Milliarden Schilling gehen ausschließlich zu Lasten der Arbeitnehmer. (Bundesrätin Giesinger: Die Arbeiter und die Angestellten haben früher schon mehr bekommen und die Unternehmer nichts!)

Geschätzte Damen und Herren des Bundesrates! Ich darf nunmehr ausführen, welche Maßnahmen notwendig beziehungsweise erforderlich wären, um tatsächlich die Ungleichbehandlung der Arbeiter im Arbeitsrecht zu beseitigen. Die vollständige Angleichung der Regelung über die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein Punkt. Die Angleichung im Bereich der Entgeltfortzahlung aus sonstigen persönlichen Verhinderungsgründen ein weiterer. (Zwischenruf


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