der Bundesrätin Giesinger. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Angestellte haben einen weder durch Kollektivvertrag noch durch individuelle Vereinbarung beschränkbaren Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung aus Krankheits- oder aus persönlichen Gründen. Bei Arbeitern kann dieser Anspruch auf bestimmte Fälle und auf eine bestimmte Höchstdauer eingeschränkt werden, wovon die meisten Arbeiterkollektivverträge Gebrauch machen, Kollegin Giesinger!Die Angleichung im Bereich der Kündigungsfristen und -termine ist immer noch ungelöst. Die Angleichung der aliquoten Sonderzahlungen im letzten Kalenderjahr des Arbeitsverhältnisses, die Angleichung im Bereich der Entgeltfortzahlung bei Unterbleiben der Arbeitsleistung aus Gründen, die der Arbeitgeber zu vertreten hat, die Angleichung der Gründe für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einem wichtigen Grund sind jene Punkte, die immer noch bei Arbeitern und Angestellten unterschiedlich sind. Sie geben heute vor, mit dieser Maßnahme hätten Sie eine Gleichberechtigung der Arbeiter und Angestellten durchgesetzt. (Zwischenruf des Bundesrates Schaufler. )
Kollege Schaufler! Ich bin schon auf Ihren Beitrag neugierig, weil Sie nämlich auch zu jenen gehören, die die "Aktion Fairness" unterschrieben haben, und Ihre Gewerkschaft ist auch dafür eingetreten. (Bundesrat Schaufler: Selbstverständlich!) Ich werde sehr genau aufpassen und registrieren, ob Sie schon absolut zufrieden sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in dieser wichtigen und sehr sensiblen Sache nur darauf aufmerksam machen, dass Sie heute keiner völligen Gleichstellung der Arbeiter und Angestellten das Wort reden, wenn Sie dieser Initiative die Zustimmung geben. Sie stimmen heute ausschließlich über eine ungeheuerliche, unbegründete Mehrbelastung aller Arbeitnehmer in der Höhe von 3 Milliarden Schilling ab. (Bundesrätin Haunschmid: Das darf doch nicht wahr sein! Definieren Sie einmal die 3 Milliarden, Herr Kollege! Wie kommen Sie auf 3 Milliarden? Sagen Sie das!) – Das ist keine Erfindung, liebe Kollegin! Ich habe schon die APA-Aussendung vom August des Jahres 1999 zitiert. Die Bundeswirtschaftskammer hat diese Berechnung selbst angestellt. (Bundesrätin Haunschmid: Definieren Sie die 3 Milliarden! Erklären Sie die 3 Milliarden!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch Sie tragen Verantwortung dafür – insbesondere Sie, liebe Kollegin, Sie gehören der FPÖ an, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der ÖVP –, ob aus der "Aktion Fairness", die von der Bevölkerung zu über 80 Prozent mitgetragen wird, eine Aktion Unfairness der Österreichischen Volkspartei, der Freiheitlichen Partei, des Herrn Bundeskanzlers Schüssel und der Frau Vizekanzlerin Riess-Passer wird. Das ist auch der Grund, meine sehr geehrten Damen und Herren, warum wir sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte folgenden Antrag, der in schriftlicher Form vorliegt, einbringen:
Antrag
der Bundesräte Professor Albrecht Konecny, Karl Drochter und GenossInnen gemäß § 43 Abs. 1 GO-BR auf Erhebung eines Einspruches gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000
Die unterzeichneten Betriebsräte stellen den Antrag (Bundesrat Bieringer: Bundesräte), gegen den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juni 2000 betreffend das Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 Einspruch zu erheben.
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(Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Bieringer: Ich habe nichts gegen Betriebsräte!)
Sollte ich mich versprochen haben, stehe ich nicht an, das richtig zu stellen. Das Wort "Betriebsräte" – obwohl sich ausschließlich beziehungsweise in überwiegendem Maße Betriebsräte für diese Aktion eingesetzt haben, ich weiß, dass Sie ein sehr engagierter Personalvertreter ge
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