Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 39

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Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Vizepräsident Jürgen Weiss. – Bitte.

10.44

Bundesrat Jürgen Weiss (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Herr Landeshauptmann! Frau Dr. Schaumayer! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gudenus hat in seinem ausgedehnten Redebeitrag Herrn Landeshauptmann Stix Bemühungen um die Umsetzung der Bundesstaatsreform zugute gehalten. Er hat dem dann allerdings Argumente nachgeliefert und das Ganze auf eine Ebene der Auseinandersetzung gebracht, die erklärt, warum wir hier zu keinen Fortschritten kommen, denn das, was wir brauchen, ist eine sachliche Auseinandersetzung mit diesem Thema – auch hier im Bundesrat! – und keine parteipolitische Akzentuierung. Darunter haben wir lange genug gelitten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte weiters ganz deutlich sagen, dass es natürlich zur Diskussionskultur gehören muss, dass sich auch ein Landeshauptmann, wenn er eine Erklärung abgibt, kritischen Fragen stellen muss. Ich habe nur sehr dezidiert etwas dagegen, dass wir den Eindruck erwecken, es gebe eine Rechenschaftspflicht der Landeshauptmänner gegenüber dem Bundesrat. Diese Rechenschaftspflicht besteht gegenüber den Landtagen, im konkreten Fall gegenüber dem Burgenländischen Landtag und dem von diesem eingesetzten Untersuchungsausschuss. Wenn wir diese Ebene der Diskussion fortführen würden, würden wir uns zu Recht dem Vorwurf aussetzen, wir maßen uns Zuständigkeiten der Landtage an und greifen in deren Zuständigkeiten ein. Das halte ich für keinen guten Weg für den Bundesrat. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der Herr Landeshauptmann hat schon darauf hingewiesen, wie sehr heute Fragen der Staatsorganisation im Zusammenhang mit der Budgetsanierung gesehen werden. Ich möchte in Bekräftigung dessen, was auch der Vorarlberger Landeshauptmann dazu gesagt hat, bemerken, man sollte sich hier vor übertriebenen Erwartungen hüten, denn die Kosten der Staatsorganisation sind weniger durch die Tätigkeit der Verwaltung, durch den Einsatz der Beamten und so weiter geprägt, sondern durch die Regelungsdichte, die dieser Verwaltung vorgegeben wird, und zwar in einem weitaus höherem Maße als in vergleichbaren Staaten. Für die Kosten der Verwaltung ist es nicht so sehr maßgeblich, ob ein bestimmtes Gesetz vom Nationalrat oder vom Bundesrat beschlossen wird, maßgeblich ist der Inhalt, der diesem Gesetz beigegeben wird.

Nun spricht manches dafür, dass in einigen Bereichen ein Landesgesetzgeber eine etwas maßgeschneiderte, regional angepasste und daher schlankere Regelung finden mag und insoweit einen Beitrag zur Sparsamkeit und Bürgernähe leistet, aber maßgeblich ist letztlich, welcher Inhalt der Verwaltung mit den Gesetzen vorgegeben wird. Da kann man nahtlos an das anschließen, was wir bei vielen Gesetzen hier diskutieren, da wird vielfach unbedacht und ohne Zur-Kenntnis-nehmen-Wollen der Folgewirkung von Gesetzen die Regelungsdichte immer wieder erhöht.

Für die finanziellen Auswirkungen maßgeblicher ist schon die Frage, wo und von wem Gesetze vollzogen werden. Hinsichtlich der Verwaltungskosten werden in Österreich häufig – auch in der jetzt geführten Diskussion – die Bundesrepublik Deutschland und die Schweiz als nachahmenswerte Beispiele niedrigerer Verwaltungskosten angeführt – aus einem ganz einfachen Grund, wie ich meine, weil dort Bundesgesetze in erster Linie von den Ländern und Gemeinden vollzogen werden, an Ort und Stelle, dort, wo die Probleme entstehen.

In Österreich haben wir eine andere Situation. Wir haben in den Ländern parallel zu den Landesbehörden tätige Bundesbehörden in großer Zahl; das sind Doppelgleisigkeiten, die der Bund bereinigen könnte. Wir haben aber auch viele operative Verwaltungstätigkeiten in den Ministerien, die dort nicht sein müssten. Es gibt natürlich auch Verwaltungsentscheidungen, die zentral getroffen werden müssen. Ich nenne etwa nur das Beispiel der Medikamentenzulassung; da wäre es unsinnig zu sagen, das machen Landesbehörden. Aber der Bestand dessen, was in den Ministerien noch an Regelungsbefugnissen in Einzelfallentscheidungen verteidigt wird, ist viel zu hoch, unvergleichbar hoch mit dem, was in Deutschland oder in der Schweiz Zentral


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