Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

stellen wahrnehmen. Da liegt wegen der Masse der Tätigen das tatsächliche Einsparungspotenzial.

Noch ein kurzes Wort zum Finanzausgleich. Es wurde auch hier davon gesprochen, dass wir keinen diktierten, sondern weiterhin einen paktierten Finanzausgleich wollen. Dass man auf diesen Gegensatz kommen kann, ist letztlich nur die Folge davon, dass es sich um ein einfaches Bundesgesetz handelt, das im Rahmen weiter Vorgaben des Finanzverfassungsgesetzes mit einfacher Mehrheit im Nationalrat über die Köpfe der Länder und Gemeinden hinweg beschlossen werden könnte. Die Länder sind durch den Bundesrat und das Zustimmungsrecht bei Eingriffen in bestimmte Verfassungsrechte in der Wahrung ihres verfassungsrechtlichen Existenzminimums geschützt, nicht hingegen bei der Wahrung ihres finanziellen Existenzminimums.

Daher möchte ich auf die vom Bundesrat selbst schon mehrfach artikulierte Forderung zurückkommen, dass auch der Finanzausgleich der Zustimmung des Bundesrates bedürfen soll. Wir haben diesen Wunsch hier schon vielfach einstimmig beschlossen. In letzter Zeit war es der SPÖ-Fraktion nicht mehr möglich, sich dieser Forderung anzuschließen, jetzt sieht die Welt ein wenig anders aus, vielleicht können wir in diesem Punkt wieder zu der früher einvernehmlich eingenommenen Position zurückkehren. Ich würde mich sehr darüber freuen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.49

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Landeshauptmann Karl Stix. – Bitte, Herr Landeshauptmann.

10.50

Landeshauptmann von Burgenland Karl Stix: Hoher Bundesrat! Ich habe es sehr ernst genommen, was Herr Vizepräsident Weiss über das Fragerecht gesagt hat. Es ist richtig, und das ist auch das, was ich gesagt habe. Ich möchte diese Diskussion nicht hier führen. Es gibt einen Untersuchungsausschuss des Burgenländischen Landtages, und ich habe mich, alle Tücken eines Untersuchungsausschusses kennend, von Anfang an für die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses ausgesprochen, weil ich tief davon überzeugt bin, dass zwei Dinge geschehen müssen:

Erstens muss dieser strafrechtlich relevante Fall präzise im Sinne unserer Rechtsordnung untersucht werden. Da werden viele Fragen, die man sich heute stellt, hoffentlich auch beantwortet werden können.

Die dafür Verantwortlichen – wer immer sie sind und wo immer sie sitzen – werden dort, zweitens, zur Verantwortung gezogen werden müssen. Dabei wird es nicht leicht zu übersehen sein, dass die Bank Burgenland eine Aktiengesellschaft ist und dass das Aktienrecht klare Zuständigkeiten regelt, nämlich im operativen Bereich den Vorstand und als Kontrollinstrument den Aufsichtsrat. Bei jenen Geschäftsfällen, bei denen der Aufsichtsrat zustimmen muss, besteht zudem eine über das Aufsichtsrecht und über die Aufsichtspflicht hinausgehende Verantwortung und Haftung.

Drittens wird die Frage zu beantworten sein: Was ist wirklich mit dem BWG und dem darin verschärften Auftrag an die Bankprüfer, an die Wirtschaftsprüfer? – Denn all diese Fälle, die jetzt gerichtsanhängig sind, sind im Vorstand, der aus drei Personen besteht – und nicht aus einer! –, einstimmig beschlossen worden, und jeder Antrag an den Aufsichtsrat war ein einstimmiger Antrag des Vorstandes und wurde im Aufsichtsrat einstimmig beschlossen.

Ob der Vorstand nun dem Aufsichtsrat alle bezughabenden Unterlagen zugänglich machte oder nicht, wird gegenwärtig untersucht. Es ist jedoch auch eine weitere Frage zu beantworten. Jede einzelne dieser Unterlagen wie etwa die Bilanz hat den uneingeschränkten Prüfungsvermerk, und in dem von Ihnen genannten Zeitraum gab es den Bericht der Nationalbank, gab es die Bankaufsicht. Dabei stellte sich immer nur die Frage nach dem Ausmaß der erforderlichen Rückstellungen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite