Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 86

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dass der Einkommensstärkere für den Einkommensschwächeren mit zahlt. Das ist ein wichtiges Prinzip.

Das soziale Netz in Österreich soll erhalten bleiben. Daher ist eine Reform notwendig. Wir wissen, dass es im Bereich der Sozialversicherungsträger entsprechende Studien gibt: 1992 die Häusermann-Studie, 1998 die KPMG-Studie, die sehr genau sagt, was zu geschehen hat, es soll nämlich eine stärkere Vernetzung, eine stärkere Kooperation der Sozialversicherungsträger erfolgen, es soll stärkere Durchgriffsmöglichkeiten seitens des Hauptverbandes geben.

Hier ist ein wichtiger Schritt gesetzt worden. Die Sozialversicherungsträger verwalten heute Milliardenbeträge an Beiträgen der Österreicherinnen und Österreicher und verfügen immer noch nicht über ein Instrumentarium, wie es für jedes private Unternehmen selbstverständlich ist. Es geht um eine Verstärkung der Effizienzprüfung. Es geht um ein frühzeitiges Aufzeigen von Fehlentwicklungen. Daher haben wir in diesem Gesetz ein Controlling-System vorgesehen, das den Hauptverband in Richtung einer Holding entwickelt, sodass ein besserer Durchgriff auf die einzelnen Träger möglich ist, sodass eine stärkere Vernetzung der Träger, eine bessere Kooperation gegeben ist und es dadurch zu Einsparungen, zu einer Synergienutzung, zu einer Effizienzsteigerung kommen wird.

Auf diese Weise werden die Beiträge der Versicherten wirtschaftlich und sparsam verwaltet und eingesetzt. Das ist unser Anliegen, und das wird auch durch die Reform umgesetzt, die wir heute beschließen werden.

Es tut mir daher Leid, dass die Opposition diesem so gut abgestimmten, wohl ausgewogenen Gesetz, das sehr sorgfältig und verantwortungsbewusst von uns formuliert worden ist, nicht die Zustimmung geben kann. Wir sind an jene Themen herangegangen, die uns die vergangenen Bundesregierungen als Hypothek hinterlassen haben: Wir haben die Pensionsreform in Angriff genommen und werden die Sozialversicherung als Ganzes renovieren und modernisieren.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Erlauben Sie mir abschließend noch, einige Worte zur derzeit laufenden Debatte über eine weitere Anhebung des Pensionsalters und über die Aufgabe der Pensionsreformkommission zu sagen. Es geht wirklich, wie man in den Medien lesen kann, um eine künstliche Aufregung und eine Nulldebatte, allerdings initiiert von Seiten der Medien. Ich weise mit aller Entschiedenheit zurück, dass ich einen Vorstoß oder Vorschlag in Richtung Erhöhung des Pensionsalters gemacht hätte oder dass es einen diesbezüglichen Auftrag von mir an die Pensionsreformkommission gäbe. Nichts dergleichen, absolut nichts. (Bundesrätin Schicker: Aber Sie haben es gesagt!)

Das heißt, hier wird über ein Nichts, über ein Nullum geschrieben und diskutiert. Daher hat Herr Klubobmann Peter Westenthaler völlig Recht, wenn er von einer Nulldebatte spricht.

In einem Gespräch mit einem APA-Redakteur habe ich auf die europaweite Pensionsdebatte und besonders auf die Entwicklung in Deutschland hingewiesen, wo ein Pensionsantrittsalter von 67 Jahren zur Diskussion steht. Vor diesem Hintergrund habe ich klargemacht, dass die Pensionsreform 2000 in Österreich mit einer Anhebung des Antrittsalters für Frühpensionisten von eineinhalb Jahren vergleichsweise maßvoll ist.

Gemäß dem Willen der Bundesregierung erhielt die Pensionsreformkommission von mir jetzt den Auftrag, Vorschläge zu einer langfristigen Anpassung des Pensionssystems an den demographischen Wandel zu entwickeln. Das entspricht vorausschauendem, verantwortungsvollem Handeln. Es gibt von mir nur drei konkrete Aufträge an die Kommission:

Der erste Auftrag bezieht sich auf die Modernisierung der Invaliditätspension, der zweite Auftrag auf den Ausbau der zweiten Säule, der betrieblichen Pensionsversicherung, und der dritte Auftrag besteht darin, eine langfristige Lösung im Dauerrecht für die so genannte Hackler-Regelung zu finden. Auch die Sozialpartner werden im November dieses Jahres eingeladen sein, ihre Zukunftsvorstellungen einzubringen. In Ruhe und ohne Zeitdruck kann somit von der Kommission ein gesamtheitliches Konzept entwickelt werden, das auf einem breiten Konsens basieren sollte.


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