Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 85

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Zur Pensionsreform. Wir stehen zum Umlagesystem, wir stehen zur Erhaltung einer hohen Nettoersatzrate. Weil wir das wollen, ist es notwendig, dass in diesem Pensionssystem endlich Reformen Platz greifen, die schon längst hätten Platz greifen sollen. Das System ist Anfang der fünfziger Jahre geschaffen worden und seither nicht wesentlich verändert worden. Es ist auf den dramatischen demographischen Wandel, der sich heute abzeichnet, keine Rücksicht genommen worden. Wir müssen aber diesem Wandel nunmehr Rechnung tragen.

Wir haben in Österreich das niedrigste Antrittsalter, wir haben die höchsten Pensionen. Hier besteht Handlungsbedarf. Wir wollen sowohl für die heutigen Pensionsbezieher als auch für die nachfolgenden Generationen die Pensionen und damit auch den Wohlstand der Menschen in unserem Land sichern.

Lassen Sie mich nun auf einige Details eingehen, die sehr deutlich zeigen, wie sozial verträglich, wie moderat diese Pensionsreform ist.

Es gibt eine sehr sanfte Einschleifregelung, die sich über zwei Jahre hinzieht, und es gibt nur eine Anhebung des Abschlages um einen Prozentpunkt, die auch proportional innerhalb von zwei Jahren umgesetzt wird. Es ist eine Härteklausel eingeführt worden, um eventuell betroffene Einzelfälle berücksichtigen zu können. Es wurde eine Vertrauensschutzklausel für Dienstnehmer geschaffen, die eine gewisse Übergangslösung bietet, sodass es auch hier zu keinen Härtefällen kommen kann. In bestehende Pensionen wird nicht eingegriffen. Es muss auch klar gesagt werden: Alle Berufsgruppen sind gleich betroffen – gelernte, ungelernte Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Bauern. Diese Reform bezieht sich auf alle.

Auch Männer und Frauen sind gleich betroffen. Wenn man das nachrechnet, erkennt man, dass das tatsächlich der Fall ist, dass keine der beiden Gruppen irgendwo stärker betroffen ist.

Es wurde ein gleichartiger Berufsschutz für alle Berufsgruppen geschaffen, und man kann sagen, ein bereits lange gehegter Wunsch der ungelernten Arbeitnehmer, einen besseren Berufsschutz zu haben, ist erfüllt worden. Auch die besonders sensiblen Gruppen, wie zum Beispiel die Bauarbeiter, können nach wie vor unter den gleichen Bedingungen in Pension gehen.

Unter den flankierenden Maßnahmen ist als besonders wichtig das beschäftigungspolitische Paket für ältere Arbeitnehmer zu erwähnen. Selbstverständlich werden wir uns mit den Arbeitnehmervertretern zusammen setzen, um auch ihre Vorschläge betreffend Beschäftigungspolitik und vor allem auch Gesundheitspolitik zu diskutieren und einfließen zu lassen. Ich darf Ihnen hier berichten, dass eine entsprechende Arbeitsgruppe bereits tagt, um diese wichtigen Anliegen – Beschäftigungspolitik für ältere Menschen, Gesundheitspolitik – wahrzunehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Bundesräten der ÖVP.)

Geschätzter Kollege Würschl! Sie haben zwei Beispiele genannt. Meine Experten haben diese nachgerechnet, und ich darf Ihnen folgendes Ergebnis darlegen:

Das erste Beispiel, dass ein Mann, der mit 56 Jahren mit einem Gehalt in der Höhe von 10 000 S in Pension gehen möchte, 7 300 S im Jahr verliert, lässt sich nicht nachvollziehen. Es müsste eine Invaliditätspension sein, sagen die Experten, aber diese Gruppe ist gar nicht betroffen.

Das zweite Beispiel: Jemand mit 25 000 S Bruttopension verliert monatlich 18 000 S, das wurde hier behauptet. (Rufe bei der SPÖ: Im Jahr!) – Das ist unrichtig, denn in bestehende Pensionen wird gar nicht eingegriffen.

Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir, dass ich auch noch auf ein zweites Thema des Sozialrechts-Änderungsgesetzes eingehe. Ich vermisse dieses Thema eigentlich in den Diskussionsbeiträgen, aber ich halte es für ein sehr wichtiges Thema: ein erster Schritt in Richtung Reform der Sozialversicherungsträger. Gerade weil wir die Sozialversicherung erhalten wollen, muss sie reformiert werden. Gerade weil wir für die Erhaltung der Solidarität sind, muss hier etwas getan werden. Ich meine Solidarität in dem Sinne, dass der Gesunde für den Kranken,


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