Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 158

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Wir werden dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.01

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Herr Staatssekretär Dr. Waneck, ich erteile es Ihnen. – Bitte.

20.01

Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen Dr. Reinhart Waneck: Nur ganz kurz: Dieses Gesetz beinhaltet noch viele andere Dinge auch. Es geht darin nicht nur um die bereits erwähnten und sehr notwendigen Anpassungen, sondern auch noch um andere, durchaus einfache Dinge, die aber doch insgesamt die Situation in den Krankenanstalten verbessern sollen. Das beginnt mit der Sichtbarmachung der Anstaltsordnung für alle – nicht nur für die Mitarbeiter, sondern auch für die Patienten – und mit Anpassungen an das Datenschutzgesetz, die deshalb notwendig sind, weil wir seit vier Jahren bereits über sehr viele Daten über die Krankenanstalten verfügen und das in Zukunft, wenn der Ambulanzbereich und der niedergelassene Bereich hinzukommen sollen, noch weiter ausgeweitet werden wird.

Weiters geht es in diesem Gesetz um die Ergänzung von Tätigkeiten des Sicherheitsbeauftragten, um die Ausweitung der Verschwiegenheitspflicht auch auf die Ausbildungskommission, die jetzt zu Krankenanstalten Zutritt hat, oder auch um die zwingende Bestellung von LeiterInnen der gehobenen Dienste für Gesundheits- und Pflegeberufe. In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die erste Rednerin eingehen: Ich glaube auch, dass es sehr wichtig ist, in Hinkunft Hygieniker in einer erforderlichen Anzahl zwingend zu installieren. Das wird aber eine Frage sein, die man im Rahmen der Artikel 15a-Vereinbarung mit den Bundesländern besprechen muss, weil das letztlich in ihre Kompetenz fällt. Ich ersuche Sie, soweit Sie als Bundesräte in den Bundesländern tätig sind, bereits jetzt dahin gehend mitzuwirken, dass seitens der mit uns verhandelnden Bundesländer eine positive Stimmung für solche wichtige Veränderungen besteht.

Ich glaube auch, dass eine Jobangst unbegründet ist. Wir verfügen über eine sehr neue Studie über die Entwicklung im Gesundheitswesen im Laufe der letzten zehn Jahre, laut der eine stetige Zunahme von Pflegepersonen, nicht nur der Ärzte, zu erkennen ist und diese Tendenz auch weiterhin anhalten wird, soweit unser Land seinen Wohlstand bewahren kann, was wir alle doch hoffen.

Hinsichtlich der Mitbestimmung und Mitverantwortung des Pflegebereiches bin ich der Meinung, dass diese unverzichtbar sind und auch weiterhin erhalten werden müssen.

Es stellt sich allerdings die Frage, ob nicht die kollegiale Führung in der jetzigen Form, wie sie eigentlich nur mehr in Österreich existiert, die zwar für kleinere Einheiten durchaus zweckmäßig ist, für größere Spitäler in dieser Form unzureichend geworden ist, überdacht werden muss und ob nicht in Zukunft einfach ein Krankenhausvorstand – auch das wird man sich überlegen müssen – die einzelnen Funktionen wahrnehmen wird müssen, weil sie für die Einzelpersonen – ich selbst spreche als ehemaliger ärztlicher Direktor aus eigener Erfahrung – einfach zu viel geworden sind. – Danke vielmals. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.04

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wird noch eine weitere Wortmeldung gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Von der Berichterstattung wird ebenfalls kein Schlusswort gewünscht.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstaltengesetz geändert wird.


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