Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 159

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Dentistengesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen schließlich zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ärztegesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

23. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird (187/A und 243/NR sowie 6189/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 23. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. – Bitte.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Herr Präsident! Meine Herren Staatssekretäre! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist angenommen.

24. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz), und das Scheidemünzenge


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