Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 160

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setz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden (174 und 244/NR sowie 6190/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 24. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz), und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Mag. Christof Neuner übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Mag. Christof Neuner: Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 6. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete der Währung im Zusammenhang mit der Ausgabe der Euro-Banknoten und -Münzen erlassen werden (Eurogesetz), und das Scheidemünzengesetz 1988 und das Nationalbankgesetz 1984 geändert werden.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Ich ersuche um die Debatte und um die Beschlussfassung.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Johann Grillenberger das Wort. – Bitte.

20.07

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Eurogesetz werden die gesetzlichen Voraussetzungen für die Einführung des Euro als Zahlungsmittel mit 1. Jänner 2002 geschaffen. Was die Länge der Phase des dualen Bargeldumlaufes von Euro und Schilling betrifft, so können gemäß Artikel 15 der 2. Euro-Verordnung die dafür vorgesehenen sechs Monate durch nationale Regelungen verkürzt werden.

Ich frage mich, warum wir nicht diesen Zeitraum von sechs Monaten nützen und unseren Bürgern die Umtauschmöglichkeit bis zum 30. Juni 2002 bieten. Mit dieser Gesetzesvorlage geben wir unseren Bürgern nur zwei Monate lang – von 1. Jänner bis Ende Februar 2002 – die Möglichkeit, ihr Geld bei den Bankinstituten kostenlos umzutauschen. Danach macht es nur mehr die Nationalbank. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Menschen, wenn sie noch irgendwo Schillingbestände finden, zu der in ihrem jeweiligen Bundesland bestehenden Außenstelle der Nationalbank fahren. (Bundesrat Grissemann: Nein, ...!) – Ich glaube schon!

Ich glaube, wir sollten im Sinne des Bürgerservice doch die Möglichkeiten ausnützen und den gesamten Zeitraum von sechs Monaten für die Umtauschmöglichkeit vorsehen.

Daher werden wir Sozialdemokraten dieser Vorlage keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Wilhelm Grissemann. Ich erteile ihm das Wort.

20.09

Bundesrat Wilhelm Grissemann (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Gesetzesbeschlusses des Nationalrates ist in erster Linie die Verkürzung des Zeitraums des doppelten Bargeldumlaufes auf zwei Monate.


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