Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 165

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Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluss des Nationalrates die Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

27. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau (216/A und 265/NR sowie 6193/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zum 27. Punkt der Tagesordnung: Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau.

Die Berichterstattung hat wiederum Herr Bundesrat Johann Grillenberger übernommen. (Bundesrat Dr. d′Aron: Na, der ist im Einsatz! Sportler!) – Bitte.

Berichterstatter Johann Grillenberger: Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich bringe den Bericht des Finanzausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 7. Juli 2000 betreffend ein Bundesgesetz über den Internationalen Fonds zur Räumung der Schifffahrtsrinne der Donau.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich bringe den Antrag:

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 17. Juli 2000 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als erstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Gottfried Kneifel das Wort. – Bitte.

20.23

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sperre der Donau durch Serbien hat beträchtliche Folgen für die Rohstoffversorgung der österreichischen Industriebetriebe mit sich gebracht. Allein die VOEST musste große Probleme hinnehmen, beispielsweise für die Erztransporte, die für diesen Betrieb lebenswichtig sind.

Die Sperre der Donau stellte die Transporteure vor die Tatsache, die Transportrouten generell zu verändern und völlig neu zu gestalten. Deshalb ist es erfreulich, dass die Donaukommission, auch unter Federführung von Österreich und Wien, stark eingegriffen und ein Projekt zur Räumung der Donau bei Novi Sad beschlossen hat. Vor wenigen Tagen hat auch das Europäische Parlament rund 22 Millionen Euro zur Finanzierung dieses Projektes bereitgestellt.

Wenn wir uns vergegenwärtigen, dass vom Transitverkehr Österreichs ungefähr zwei Drittel des gesamten Volumens die Nord-Süd- und Süd-Nord-Achse und -Relation betreffen sowie ungefähr ein Drittel die Ost-West-Relation betrifft, dann wird uns klar, welche Bedeutung die Donau derzeit schon hat und auch in Zukunft – ich denke da etwa an die EU-Osterweiterung – haben wird. Ich glaube, das sollten wir uns vor Augen führen, wenn wir an die weitere Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft denken.

Wir wissen auch, dass die Autobahn – die A 1 – an ihrer Belastungsgrenze angelangt ist und dass die Österreichischen Bundesbahnen in der Ost-West-Relation keine zusätzlichen Güterzüge mehr verkraften. Im Gegensatz dazu sind die Schleusen der Donau bisher nur zu rund 20 Prozent ausgelastet. Daraus erkennen wir ihren Wert für die Bewältigung der Transportprobleme der Zukunft.


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