Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 175

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spielen, etwa im Falle von Vorarlberg, das der Regelzone Baden-Württembergs angehört. Trotzdem sollte man festhalten, dass die Bundesrepublik Deutschland – auch auf Grund der Erfahrungen, die man dort mit der überstürzten Deregulierung gemacht hat – zurzeit die Zahl der Regelzonen auf sechs vermindert und dass etwa Finnland, Schweden und Norwegen überhaupt zusammen nur eine Regelzone sind. Ich glaube, da kann man vielleicht in Zukunft noch einen Schritt weiter gehen.

Ein Punkt, der gerade im städtischen Bereich, im Ballungsbereich – das ist auch für Wien ein wesentlicher Punkt – mit dem Gesetz zumindest vorläufig abgesichert wird, ist der Betrieb von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen wie auch die Fernwärmeerzeugung, die einen wesentlichen Beitrag zur Energieversorgung gerade im städtischen Bereich liefern. Hier wäre ohne entsprechende Maßnahmen in diesem Gesetz, die wiederum stark von der Sozialdemokratie betrieben wurden, durch die Liberalisierung etliches unter Druck gekommen. Man muss sich nur vor Augen halten, dass etwa zwei Drittel der heimischen Fernwärme in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Wirkungsgraden bis zu 90 Prozent erzeugt werden und dass Studien der TU Wien beispielsweise gezeigt haben, dass 1998 beim Einsatz von Fernwärme über eine Million Tonnen CO2 eingespart werden konnte und dass sich dieser Einsparungseffekt bis 2010 auf 1,7 Millionen Tonnen erhöhen könnte. Zudem trägt vor allem in Ballungsräumen die Fernwärme auch erheblich zur Verbesserung der Luftqualität bei.

Die europaweite Liberalisierung gefährdet in diesem Bereich die Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, da vielfach der Bezug ausländischer Energie für den Netzbetreiber kostengünstiger ist, als eigene Kraftwerksanlagen in diesem Bereich zu finanzieren und zu betreiben.

Insgesamt bin ich daher – ich verhehle nicht, dass es für einzelne Bundesländer, etwa auch für das Burgenland, im Bereich des Gasbereiches mit den Take-or-pay-Verträgen auch Probleme geben könnte – mit dem vorliegenden Gesetz durchaus zufrieden, auch wenn wir in einigen Punkten zum Teil gerne auch noch weiter gegangen wären, wie etwa bei der Öffnung des Strommarktes für die KMUs oder für Verteilunternehmen bereits mit 1. Jänner 2001. Wir sind hier aber, so glaube ich, trotzdem zu einem guten Kompromiss gekommen, der aus meiner Sicht auch ein richtungsweisender Kompromiss ist, auch was den Bereich des Atomstroms anlangt. Wir werden daher gegen dieses Gesetz keinen Einspruch erheben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.04

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Dr. d'Aron. – Bitte.

21.04

Bundesrat Dr. André d'Aron (Freiheitliche, Wien): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister, der gerade bei uns eingelangt ist! Wir haben auch hier im Rahmen des Energieliberalisierungsgesetzes jenes Konzept, das immer unterscheidet zwischen der Infrastruktur auf der einen Seite und dem Produkt, das sich auf dieser Infrastruktur bewegt, auf der anderen Seite. Wir haben dieses Konzept bei der Schiene, im Telekombereich, bei der Schifffahrt, bei der Luftfahrt, und wir haben das natürlich auch bei der Gaswirtschaft und bei der Elektrizitätswirtschaft, sodass sich im Rahmen des Betriebes des Produktes, das sich auf der Infrastruktur bewegt, ein Wettbewerb entwickeln kann, der dadurch, dass eine Kontrollinstanz eingerichtet wird, fair erfolgt. Das haben wir auch im Telekombereich so, wir haben das auch bei der Schiene so, und wir haben das natürlich auch im Elektrizitätswesen so. Das ist letztlich auch in der Gaswirtschaft das Ziel, obwohl darüber eine sehr intensive Diskussion geführt wurde, dass sich der Preis für den Endverbraucher und für die Unternehmen reduziert, sodass in Österreich insgesamt eine bessere Lebensqualität für die einzelnen Bürger und eine bessere Wettbewerbsfähigkeit für die Unternehmen geschaffen werden.

Die entsprechenden Übergangsfristen sind bekannt. Es wurde die 100-prozentige Strommarktöffnung vorgezogen: Sie soll bereits ab 1. Oktober 2001 stattfinden. Die Gasmarktöffnung soll ab 1. Oktober 2002 erfolgen. Es gibt im Gesetzentwurf eine Regelung bezüglich allfälliger


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