Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 203

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haltungen. Obwohl sie jetzt gesenkt sind, gestehe ich, dass ich mit dem Ergebnis auch nicht 100-prozentig zufrieden bin. Aber vielleicht wird man sich da in weiterer Folge noch eines Besseren besinnen.

Trotzdem darf man nicht so tun, als ob das Gesetz jetzt als Ganzes schlecht wäre, nur weil uns – oder auch nur einigen von uns – vielleicht einzelne Punkte nicht so gut gefallen. Denn ich glaube, einem Gesetz, das Vereinfachung bedeutet, gleichzeitig die Rechte der Bürger wahrt und schützt und den Umweltschutz auf einem hohen Niveau sichert, kann man ruhigen Gewissens zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

23.01

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer. Ich erteile ihm dieses.

23.01

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nur zu drei Bemerkungen Stellung nehmen. Erstens: Dieses Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz sichert die hohen Umweltstandards. Entgegen allen Behauptungen würde ich sogar sagen, es weitet die Standards aus, wenn ich etwa an die Kumulierungsbestimmung denke, die ein wesentlicher Fortschritt im Vergleich zur geltenden Regelung ist, und – ich meine, dass das nichts Schlechtes ist, Herr Bundesrat Kraml – es sichert gleichzeitig die Anforderungen des Wirtschaftsstandortes. Denn ich gehe davon aus, dass in Unternehmen Menschen beschäftigt sind und dass wir daher ein Interesse daran haben müssen, Unternehmen zu haben, um auch Beschäftigung zu haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Zweitens: Dieses Gesetz stellt sicher, dass wir die Anwendungsbereiche der UVP ausweiten – von 50 Anwendungsbereichen auf 88, Herr Bundesrat! Selbstverständlich geht damit auch eine Vereinfachung im Sinne von UVP und vereinfachtem Verfahren einher, weil die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt hat, dass die Sicherung des Umweltstandards auch mit Verwaltungsvereinfachung, mit vereinfachtem Verfahren, funktioniert und funktionieren muss.

Drittens – auch das möchte ich noch sagen –: In Summe werden die Rechte in diesem UVP sogar ausgeweitet, etwa in der Frage der Nachbarn oder angrenzender Gemeinden. Zu den Bürgerinitiativen steht im Gesetz Folgendes – auch das soll hier gesagt werden –: Die Bürgerinitiativen haben selbstverständlich, so wie bisher, Parteistellung beim UVP-Verfahren, und sie haben Beteiligtenstellung beim vereinfachten Verfahren.

Ich meine, dass wir auch dann, wenn wir darüber sprechen, was wir mit diesem Gesetz vorhaben, die Wahrheit sagen sollten: Umweltstandards sichern, Bürgerbeteiligung sichern und den Wirtschaftsstandort sichern – das ist das Konzept, das dahinter steht. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

23.03

Präsident Johann Payer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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