Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 213

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endlich, nach vielen Jahren, ja fast Jahrzehnten der Diskussion einige wichtige Befugnisse und Aufgaben des österreichischen Bundesheeres zur Aufrechterhaltung der militärischen Landesverteidigung einer eindeutigen und klaren gesetzlichen Regelung unterzogen werden.

Herr Bundesrat Thumpser! Sie haben mich gefragt, ob Sie sich jetzt fürchten müssen, weil Sie ein Kritiker des Bundesheeres sind (Bundesrat Thumpser: Vielleicht!), und ob Sie jetzt zum Zentrum nachrichtendienstlicher oder abwehrdienstlicher Ermittlungen werden. Darauf darf ich Ihnen mit einer Gegenfrage antworten: Herr Bundesrat! Haben Sie vor, gegen Einrichtungen des österreichischen Bundesheeres rechtswidrige, vorsätzliche Angriffe zu führen? Rechtswidrige, vorsätzliche Angriffe? (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Und zwar in folgender Form, Herr Bundesrat: durch Gewaltdelikte wie Mord, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Wehrmittelsabotage oder auch – bezüglich strafbarer Handlungen ohne Gewaltanwendung – Verrat, Preisgabe und Ausspionierung von Staatsgeheimnissen, geheimen militärischen Nachrichtendienst, Ansammeln von Kampfmitteln oder Preisgabe militärischer Geheimnisse. (Bundesrätin Mag. Trunk: Sachbeschädigung ist aber etwas anderes!)

Herr Bundesrat! Ich hoffe und glaube auch nicht, dass Sie derartige Dinge vorhaben. Wenn Sie derartige Dinge nicht vorhaben, dann werden Sie auch niemals zum Zentrum irgendeiner nachrichtendienstlichen Tätigkeit werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Genau darum geht es! Wenn Sie das Gesetz lesen, wenn Sie es objektiv lesen, dann sehen Sie darin ganz deutlich, dass genau die Befugnisse, die Sie heute kritisiert haben, einer klaren Regelung unterzogen werden, dass eine klare Abgrenzung auch zu den Agenden des Sicherheitspolizeigesetzes vorgenommen wird und dass alle Befugnisse, ob sie jetzt im Wachdienst, im Bereich des Heeres-Nachrichtenamtes oder des Abwehramtes Gültigkeit haben, nur in den Fällen zutreffen, in denen militärische Belange betroffen sind. Selbst im Wachdienst gilt – wenn Sie das Gesetz richtig lesen, wissen Sie das –, dass die Befugnisse subsidiär wirken, nämlich nur dort, wo Sicherheitspolizeibehörden nicht oder nicht rechtzeitig die notwendigen Sicherungsmaßnahmen setzen können.

Meine Damen und Herren! Es klingt immer wieder durch, das jeder hier betroffen sein könnte. Ich glaube, ich habe jetzt klar und deutlich gesagt, dass es selbstverständlich nicht jeder Österreicher sein kann. Da ist schon ein bisschen Panikmache und Angstmache im Spiel, wie ich das von einer staatstragenden Partei eigentlich nicht erwartete hätte. – Was die Grünen betrifft, wie wir sie im Nationalrat und bei der öffentlichen Debatte gesehen haben, ist das etwas anderes.

Da ist immer wieder ... (Bundesrätin Mag. Trunk: Wieso unterstellen Sie das ...?) Frau Kollegin! Da ist immer wieder ein Beispiel gebracht worden – ich möchte Ihnen belegen, wie dabei argumentiert wurde –, es ist immer wieder angeführt worden, dass jeder Österreicher, der heereskritisch ist, bespitzelt oder beamtshandelt werden könnte. Aus den Erläuterungen wurde zitiert, dass auch Journalisten oder Gruppierungen, die dem Heer kritisch gegenüberstehen, entsprechend zum Zentrum derartiger Amtshandlungen werden können.

Nicht dazugesagt worden ist jedoch, meine Damen und Herren, woher dieses Zitat stammt. Das ist nämlich nicht die Meinung des Ressorts. Es ist auch nicht die Meinung des Ministers oder des österreichischen Bundesheeres, sondern das war ein Zitat der Rechtsprechung oder der entsprechenden Entscheidungssammlung der Datenschutzkommission über die Rechte und Befugnisse des Abwehramtes, bevor die jetzt vorgesehene gesetzliche Regelung in Diskussion gestellt worden ist. (Ruf bei der ÖVP: Hört! Hört!)

Diese Zitate aus der Datenschutzkommission werden jetzt so dargestellt, als ob wir in unserem Gesetz für die Zukunft diese Befugnisse für uns arrondieren wollten, meine Damen und Herren! Das waren aber die Rechte, die die Datenschutzkommission – sie ist, so glaube ich, über jeden Verdacht erhaben – für die Arbeit der Nachrichtendienste bis heute als rechtmäßig festgestellt hat.


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