Bundesrat Stenographisches Protokoll 667. Sitzung / Seite 214

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Ich meine, dass durch dieses Gesetz eine derart weitreichende Befugnis für die Nachrichtendienste nicht mehr gegeben ist, sondern dass hier ganz im Gegenteil eine klare Determinierung und auch eine Einschränkung der Befugnisse verankert ist. (Bundesrat Hensler  – in Richtung SPÖ –: Dann müsst ihr ja zustimmen!) Meine Damen und Herren! Man sollte eben nicht nur den ersten Absatz lesen – darin geht es um die Rechte –, sondern man sollte auch die weiteren vier, fünf oder sechs Absätze lesen. Darin geht es um die Einschränkung dieser Rechte und Befugnisse.

Sie wissen auch ganz genau – in Ihrem Abänderungsantrag wird dies moniert –, dass über die Löschung der Daten et cetera in diesem Gesetz nichts geschrieben steht. Denn es gelten neben dem Militärbefugnisgesetz selbstverständlich weiterhin alle anderen Schutzgesetze wie etwa das Datenschutzgesetz, worin die Löschung von erhobenen Daten ganz klar verankert ist. Diese Gesetze sind selbstverständlich auch für den militärischen Bereich in Geltung.

Von Bundesrat Winter ist angesprochen worden, dass es keine Auskunft über das Budget und keine entsprechende parlamentarische Kontrolle gibt. Es verwundert mich – ich sage das als ehemaliger Parlamentarier, der Gründungsmitglied des parlamentarischen Kontrollausschusses für die Nachrichtendienste gewesen ist –, dass hier im Bundesrat die Informationen darüber anscheinend noch nicht entsprechend vorhanden sind, dass es selbstverständlich zwei parlamentarische Unterausschüsse gibt, die für die parlamentarische Kontrolle in diesem Bereich zuständig sind und in denen selbstverständlich auch Auskunft über das Budget und das Personal der Nachrichtendienste gegeben werden kann.

Ich habe aber als Parlamentarier – ich sage das auch heute als Minister – immer kritisiert, dass die Rechte und Befugnisse dieser Kontrollausschüsse zu wenig determiniert sind und dass es bis heute noch keine klare Verfahrensordnung für diese Ausschüsse gibt. Das ist aber – ich sage: leider – in den fünf Jahren, seit es diese Ausschüsse gibt, nicht gelungen.

Ich kann heute als Minister dem Parlament als Volksvertretung selbstverständlich keine Tipps und auch keine Richtlinien geben, wie es sein Kontrollinstrument selbst gestaltet. Dass man aber dann kritisiert, wenn es zusätzlich zu dieser parlamentarischen Kontrolle jetzt auch noch einen Rechtsschutzbeauftragten gibt, der – das ist ebenfalls determiniert – mehr Rechte als das parlamentarische Kontrollorgan hat, kann ich, ehrlich gesagt, nicht verstehen. Man kann darüber diskutieren, ob er mehr Rechte haben oder anders organisiert sein sollte. Aber dass man jetzt wegen der Einrichtung dieses zusätzlich kontrollierenden Rechtsschutzbeauftragten argumentiert, dass es ein Weniger an Kontrolle gibt – diese Logik ist mir bis jetzt verborgen und verschlossen geblieben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, vor allem von der Sozialdemokratischen Partei! Wir waren nicht so erfinderisch, dass wir dieses Gesetz innerhalb von vier oder fünf Monaten neu gestaltet und alle diese Paragraphen völlig neu formuliert haben, sondern wir haben uns im Großen und Ganzen an das Sicherheitspolizeigesetz angelehnt, das die vorige Bundesregierung – in der Ihre Fraktion vertreten war – verabschiedet hat. Wir haben uns weiters gerade bei der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten fast wortidentisch an einer Formulierung orientiert, die in der Regierungsvorlage, die Bundesrat Gudenus schon angesprochen hat, verankert war – einer Regierungsvorlage, die im Ministerrat von einer Regierung zwischen Sozialdemokraten und der Österreichischen Volkspartei einstimmig beschlossen wurde.

Meine Damen und Herren! Ich weiß, dass es damals im Nachhinein noch Diskussionen darüber gab. Aber es gab zu dieser Regelung einen einstimmigen Beschluss einer Bundesregierung, der kein freiheitlicher Minister angehörte. Man kann jetzt sagen, dass man sich damals geirrt hat. Aber man sollte das nicht so darstellen, als ob das jetzt eine furchtbare Erfindung der neuen ÖVP- und FPÖ-Regierung wäre.

Meine Damen und Herren! Zum Schluss zu der Verfassungswidrigkeit, die angesprochen worden ist: Ich weiß nicht, Herr Bundesrat Winter, wieso Sie Artikel 79 ansprechen, der grundsätzlich nur die Befugnisse oder die verfassungsrechtliche Verankerung der militärischen Lan


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