Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 18

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Präsident Johann Payer: Weitere Zusatzfragen? – Herr Bundesrat Georg Keuschnigg, bitte.

Bundesrat Georg Keuschnigg (ÖVP, Tirol): Herr Bundesminister! Wie sehen Sie die Frage, auch die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit Jugendlicher mit dem 18. Lebensjahr einsetzen zu lassen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Die Frage, die zivilrechtliche Handlungsfähigkeit mit 18 und nicht erst mit 19 Jahren eintreten zu lassen, ist ein Punkt, in dem meines Wissens Konsens besteht. Es ist sinnvoll, diesen Zeitpunkt zu wählen, und es war auch das Ziel der Parlamentsparteien, die die Regierungsmitglieder stellen, hier eine optische Angleichung zu schaffen, weil es durchaus Sinn macht, darzulegen, dass ein junger Mensch ab dem gleichen Zeitpunkt sowohl die volle zivilrechtliche Verantwortung bekommt, als auch damit rechnen muss, als Erwachsener behandelt zu werden.

Aber gleichzeitig sage ich, die Anpassungsregelungn im Strafrecht sollen auf die individuelle Situation, nämlich das Reifestadium, das Entwicklungsstadium, eingehen können – dies vor allem mit Hilfe der sehr erfahrenen, in Österreich und in der Welt sehr bekannten und anerkannten Jugendrichter.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen nunmehr zur 6. Anfrage, 1110/M, an den Herrn Bundesminister. Ich bitte den Anfragesteller, Herr Bundesrat Alfred Schöls, um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1110/M-BR/00

Wie entwickelt sich die Zahl der Strafgefangenen in Österreich?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Diese Zahlen sehen wie folgt aus: 1996 waren es 8 304, 1997: 7 869, 1998: 8 337, 1999: 8 482. Das heißt, die Zahlen sind sehr stabil. Wir überlegen aber – das sage ich ganz offen; das ist auch eine Idee, die ich bereits mit dem Leiter der Strafvollzugssektion besprochen habe und von der ich persönlich aufgrund meiner Anwaltstätigkeit überzeugt bin –, bei jenen Personen, die wegen Vermögensdelikten verurteilt werden, bei denen die Strafen nicht allzu hoch sind und die nicht mit Gewalttaten einhergegangen sind, eine Lockerung zu versuchen, die Strafen zu hemmen, die Zeit der Bedingtheit der Strafe zu verlängern, wenn diese Personen in diesem Zeitraum gleichzeitig nach besten Möglichkeiten zur Rückzahlung der von Ihnen zu verantwortenden Schadenssumme bereit sind.

Wir glauben, dass das unter Umständen  – das ist ein Gedanke, den wir derzeit entwickeln und den ich Ihnen nicht vorenthalten möchte – mehr zur Resozialisierung und zur Gutmachung beitragen kann und wird als der Vollzug einer Strafe. Das ist aber ein Rohgedanke, ich betone das. Das müssen wir genau durchdenken, aber ich halte das prinzipiell auch aus spezialpräventiven Gründen für sinnvoll.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Bundesminister! Gelegentlich hört man aus Ihrem Haus, dass die Auflassung von Justizvollzugsanstalten geplant ist. Was ist wahr an diesen Meldungen?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite