Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 20

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Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Bei den strafbaren Handlungen gegen fremdes Vermögen gibt es einen Prozentsatz von 35,5 im Vorjahres-Berichtszeitraum und jetzt einen leichten Anstieg auf 36,9 Prozent. Der Anteil der Vermögensdelikte beträgt also zirka 35 bis 36 Prozent.

Dabei sind natürlich auch Delikte wie räuberischer Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und so weiter enthalten, die mit Gewaltanwendung verbunden sind. Bei diesen Delikten werden wir weiterhin – nach dem Gedanken, den ich vorher entwickelt habe – eher unverändert vorgehen müssen. Bei den Vermögensdelikten, die nicht mit Gewaltanwendung verbunden sind, werden wir Möglichkeiten suchen, dass wir noch besser als jetzt Resozialisierungsmaßnahmen begründen können.

Präsident Johann Payer: Danke.

Wir gelangen nunmehr zur 7. Anfrage, 1116/M, an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Dr. Robert Aspöck, um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

1116/M-BR/00

Gibt es in Bezug auf die Bestellung von Insolvenzrichtern Neuerungen im Justizbereich?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: In Bezug auf die Bestellung von Insolvenzrichtern gibt es diese Bestrebungen nicht – Sie wissen, dass die Richter auf Grund der gesetzlichen Regelung über ihre Kompetenzen selbst entscheiden –, wohl aber sind in sonstigen Bereichen des Insolvenzrechtes Entwicklungen und Vorschläge in Überlegung.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Bundesrat.

Bundesrat Dr. Robert Aspöck (Freiheitliche, Salzburg): Gibt es Überlegungen Ihrerseits, die Vergabe von Insolvenzen an die Anwaltschaft analog zur Vergabe von Verfahrenshilfeakten zu gestalten, um solcherart die – ich möchte es so sagen – bevorzugte Vergabe an bestimmte Kanzleien gleich vom System her auszuschließen?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Tatsache ist, dass die Richter mit dem jetzigen System, nach dem vorwiegend Anwälte als Masseverwalter betraut werden und die Möglichkeit besteht und gehandhabt wird, zu überlegen, welcher Masseverwalter für welche Causa am besten geeignet ist, im Prinzip zufrieden sind. Richtig ist auch, dass ein Zufallsprinzip gewünscht wird.

Tatsache ist, dass wir auch im Bereiche des Insolvenzrechtes eine Reihe von Überlegungen anstellen und die Überlegung, ob wir da etwas optimieren können, durchaus im Vordergrund steht. Zu diesen Überlegungen gehört die Verhinderung des Insolvenzmissbrauches, die bessere Feststellung des Massevermögens, die bessere Auswahl auch der Masseverwalter und – etwas Neues, was manche als revolutionär empfinden werden – die Zusammenlegung von Konkurs- und Ausgleichsverfahren. Das ist eine Idee, die als revolutionär empfunden wird, aber wahrscheinlich dazu dient, dass man in Zukunft dieselben Möglichkeiten, die wir jetzt haben – also Zwangsausgleich, Unternehmensfortführung, Liquidierung –, weiterhin handhaben kann, aber eben im Rahmen eines Verfahrens und möglicherweise auch effizienter.

Präsident Johann Payer: Werden weitere Zusatzfragen gewünscht? – Herr Bundesrat Dr. Milan Linzer, ich bitte um die Zusatzfrage.


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