Ich werde auch darauf eingehen, nach welchen Grundsätzen die Bundesforste ihre ganze Geschäftsgestion ausrichten. (Bundesrat Meier: Herr Staatssekretär! Das Land Oberösterreich will ja den Attersee jetzt sogar wieder behalten, statt dass er an die Bundesforste übertragen wird!) – Es können ohne weiteres einmal Bundes- und Landesinteressen konträr sein; diese müssen nicht immer konform sein.
Aber nun zunächst einmal zum Grundgeschäft: Es werden Seen übertragen, und es ist nur natürlich, wenn ich für eine Übertragung, bei der ich etwas erhalte, etwas bezahle. Übrigens möchte ich auch sagen: Das ist nicht das erste Wald-Verkaufsgeschäft, das die Bundesforste machen. Ich werde dann anhand einer Liste aufzählen, was in letzter Zeit verkauft worden ist; mehr, als jetzt verkauft wird. – Das sei nur gesagt, um jetzt einmal die Dimensionen abzugrenzen. (Bundesrat Meier: Wozu brauchen Sie dann ein neues Gesetz?)
Um diesen konkreten Akt ... (Bundesrat Meier: Wozu brauchen Sie es denn, wenn es sowieso möglich war?) – Diese Veräußerungen geschehen immer; weil der Wald in Österreich unter hohem Schutz steht, ist zur jeweiligen Veräußerung ein Gesetz notwendig.
Aber jetzt einmal zur Faktenlage: Derzeit sind bereits rund 80,5 Prozent des österreichischen Waldes Privatwald. Nur 19,5 Prozent sind öffentlicher Wald, und hievon haben die Bundesforste 15 Prozent. (Bundesrat Meier: Das habe ich gesagt!) Das zeigt es von der Dimension her.
Wir haben eines der strengsten Forstgesetze, und dieses ist auch wirksam. Das Forstgesetz dient bekanntlich dazu, dass der Wald eine Nutzfunktion, eine Schutzfunktion und außerdem eine Wohlfahrts- und Erholungswirkung hat. Bereits ab einem halben Hektar ist eine Schlägerung bewilligungspflichtig.
Die letzte österreichische Wald-Inventur hat ergeben, dass sich der Zustand des Waldes gebessert hat und dass bei weitem weniger Wald genutzt wird, als Wald zuwächst. Es wachsen jährlich ungefähr 27,3 Millionen Kubikmeter Holz zu, und nur 19,5 Millionen Kubikmeter – das sind rund 71 Prozent des Zuwachses – werden genutzt. (Bundesrat Meier: Das ist alles richtig!) Ich verstehe daher die große Sorge nicht. Denn der geplante Waldverkauf, diese 30 000 bis 50 000 Hektar, betrifft nicht einmal 1 Prozent der gesamten Waldfläche. Umgelegt auf die Bundesforste sind es 4 Prozent des Bundesforste-Besitzes beziehungsweise dessen, was ihnen zur Nutzung überlassen ist.
Jetzt gibt es natürlich Einwände, und was die Trinkwasser-Ressourcen betrifft, sind es sehr ernste Einwände. Bundesminister Molterer hat dazu bereits im letzten Ministerrat gesagt, dass die Kautelen, also die Vorgaben an die Bundesforste, unter welchen Bedingungen sie verkaufen können, auf Grund dieser Äußerungen noch strenger als vorher sein werden. Es werden also Liegenschaften, die bedeutende Trinkwasservorhaben oder Gletscher beinhalten, auf jeden Fall nicht verkauft werden. Das wird noch diese Woche abgeschlossen werden. (Bundesrat Meier: Gletscher kauft eh niemand!)
Zur Frage 2: Ist Ihr Vorgehen, die Initiierung eines schweren Substanzverlustes zugunsten des kurzfristigen Stopfens von Budgetlöchern auf Kosten eines hervorragend geführten Unternehmens der Republik Österreich, mit Ihrer Ministerverantwortlichkeit zu vereinbaren?
Ich darf bitte gleich die Frage 3 anschließen: Halten Sie es für betriebswirtschaftlich verantwortbar und volkswirtschaftlich sinnvoll, ein Unternehmen, welches laufend beträchtliche Beträge jährlich an das Finanzministerium abführt, auf Kosten künftiger Generationen mit einer derartigen Hypothek zu belasten?
Dieses Geschäft ist im Vergleich zu den bisherigen Geschäften ein ganz natürlicher Vorgang. Es gibt laufende Grundstücksankäufe und -verkäufe. Im Jahr 1995 wurden zum Beispiel 4 000 Hektar an die Bleiberger Unternehmungen verkauft. Es wurden dafür andere Grundstücke wieder zugekauft. Im Jahr 1998 wurde das Revier Dornbirn veräußert.
Die Bundesforste verfolgen folgende Strategie – sie ist durch einen Aufsichtsratsbeschluss festgelegt –: keine Veräußerung von Kerngebieten – das wird auch in diesem Fall vorliegen –; kein
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