Weiter: "Eine breite Privatisierung des Staatswaldes würde schon zweifellos deshalb nachteilige Folgen nach sich ziehen. Die starke Stellung der Bundesforste in Salzburg erklärt sich geschichtlich mit der Einverleibung des Landes Salzburg in die Monarchie. Das Land erhielt bei der Einverleibung in das Österreichische Kaiserreich staatsrechtlich nicht die Stellung des Kronlandes, sondern die eines Landkreises. Aus diesem Grund ging 1816 sämtlicher Realbesitz des Landes in das Eigentum des Kaiserreiches und später in das Eigentum des Bundes über. Im Übergangsgesetz von 1920 wurde die endgültige Auseinandersetzung über das staatliche Vermögen einem ‚Verfassungsgesetz des Bundes über die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Bund und Ländern’ vorbehalten. Das Eigentum des einstmals selbständigen Erzbistums wurde also nur provisorisch an den Bund übertragen. Dabei wurde auch bestätigt, dass Salzburg auf Grund der ‚Enteignung’ 1816 eine Sonderstellung unter den Bundesländern inne habe und Anspruch auf eine Regelung dieser Frage habe."
Das ist auch die Grundlage dafür, dass Herr Landeshauptmann Schausberger von einer Verfassungsklage spricht.
Ich darf auch noch Aussagen einiger prominenter Politiker anführen, zum Beispiel: "Landeshauptmann Klasnic will Vorkaufsrecht der Länder für Quellgebiete, sie befürchtet, dass bei Verkäufen in der Steiermark ‚die Stadt Wien ante portas stehen würde’." – Das ist nicht meine große Sorge, meine Sorge ist, dass das Wasser wirklich knapp wird und abgeführt werden würde.
Meine Damen und Herren! Ich glaube, dass es notwendig ist, wenn die Regierung nicht willens ist, entsprechend darüber zu diskutieren, und nicht willens ist, eine Volksbefragung durchzuführen, ein entsprechendes Bürgerbegehren einzuleiten, um vielleicht doch noch zu einer Diskussion zu kommen und letztendlich ein gemeinsames Vorgehen zu erreichen.
Ich glaube, man darf es nicht zu leicht nehmen, wenn Menschen zum Beispiel sagen: "‚Für so manchen Bergbauern bedeutet es das Ende, wenn unsere Wälder in Salzburg ausverkauft werden!’" Das kann man natürlich auf ganz Österreich umlegen. "Hans Steiner, Bürgermeister von Stuhlfelden ist selbst Landwirt und gleichzeitig Obmann der Servitutsbauern. Sie haben seit gut 130 Jahren das Recht, die staatlichen Wälder zu nutzen. Für Brennholz, Bauholz und Zaunholz. ‚Deshalb müssen sie sich jetzt wehren. Sonst werden die Bundesforste ohne Wenn und Aber privatisiert.’"
Wir wollen gar nichts anderes, als dass die Rechte der österreichischen Bevölkerung im Bereich der Bundesforste gewahrt bleiben, und wenn ein ÖVP-Bürgermeister, der selbst Bauer ist, das in der Öffentlichkeit sagt, dann gibt es wohl berechtigten Anlass zur Sorge. Wir sind aufgerufen, jeden dabei zu unterstützen, hier Licht ins Dunkel zu bringen.
Zum Beispiel sagt der Landesumweltanwalt von Salzburg: "Unsere Gesetze sind leider so schwach, dass neue Großgrundbesitzer durchaus große Waldgebiete einfach kahl schlagen könnten. Denn sie wollen ja maximalen Ertrag und keine naturnahe Pflege." Wenn der Herr Landesumweltanwalt das so formuliert, dann hat er hinsichtlich der derzeitig gültigen Gesetzeslage Sorgen. (Bundesrat Dr. Böhm: Das dürften Sie nach dem Forstgesetz gar nicht!) Und das sollte für uns Auftrag sein, nachzudenken.
Wir Sozialdemokraten bringen daher folgenden Entschließungsantrag ein, der uns wiederum Gelegenheit gibt, so einmütig wie heute schon mehrmals auch die Sache Wald anzugehen. – Ich darf ihn zitieren:
Entschließungsantrag
der Bundesräte Stefan Prähauser, Ernst Winter und GenossInnen betreffend Rücknahme der beabsichtigten Erzwingung substanzschädigender Verschuldung der Österreichischen Bundesforste zur Nutzung einer "Nachdenkpause" für einen Dialog mit den Gegnern des Ausverkaufs von Wäldern und Trinkwasserressourcen
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