Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 111

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hat: Ich habe niemals Angst davor geäußert, dass die Bauern aus den Forsten Wald erwerben. Meine Sorge betraf jene, die möglicherweise Wald in einer beträchtlichen Größenordnung kaufen, um sich über anderes hinwegsetzen zu können, also nicht nur über die Interessen der Bauern, sondern über die Interessen aller Österreicher. Das ist meine Sorge.

Meine Damen und Herren! Um das zu unterstreichen, zitiere ich aus dem "Kurier" von morgen, der kein sozialdemokratisches Blatt ist. – Ich zitiere: "Die FPÖ darf ihren Weg, den Schutz der kleinen Leute, nicht verlassen. Wir müssen jenen Rechnung tragen, die uns bei der Wahl das Vertrauen gegeben haben. Die ÖVP hat Minister, die Rückfallstäter in das Verhalten der alten Koalition sind. Und sie inszeniert Geschichten: Ihre Landeshauptleute lassen sich als Beschützer der Wälder abfotografieren, obwohl die ÖVP die Bundesforste-Privatisierung verhandelt. Das ist schön langsam das Problem des Schüssel. Dann hat er wieder seine ‚Koalition alt’, an der die FP aber kein Interesse hat. Die VP tut so, als ob sie nirgends dabei wäre. Motto: Ich rauch’ zwar einen Joint, aber high werden die anderen." (Bundesrat Ing. Scheuch: Ist das eine tatsächliche Berichtigung oder eine Rede?)

Das ist insofern eine Richtigstellung, als Sie jetzt sehen, dass meine Sorge richtig ist! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesrat Marizzi: Jetzt sind Sie schmähstad! Das hat nämlich der Haider gesagt! – Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und den Freiheitlichen.)

17.30

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Koller. – Bitte.

17.30

Bundesrat Franz Koller (Freiheitliche, Steiermark): Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Bundesräte! Unsere Wälder erfüllen vier Funktionen: die Nutzfunktion, die Schutzfunktion, die Erholungsfunktion und die Wohlfahrtsfunktion. Seit 1975 ist auch die freie Begehbarkeit der Wälder gewährleistet. Die Eigentümerstruktur ist davon nicht betroffen, das heißt, dass unabhängig vom Eigentümer oder Besitzer die gesetzlichen Bestimmungen auf der ganzen Fläche zum Tragen kommen und daher auch Änderungen in der Eigentümerstruktur keine Auswirkung auf eine dieser vier Funktionen haben. Von den 850 000 Hektar, welche die Bundesforste verwalten, sollen 30 000 bis 50 000 Hektar verkauft werden. Über 80 Prozent des österreichischen Waldes sind in Privatbesitz. Jene Grundstücke, welche die Bundesforste veräußern, machen nicht einmal 1 Prozent des ganzen Waldbesitzes aus.

Im internationalen Vergleich sind die österreichischen Wälder in einem sehr guten Zustand. Unabhängig von der Eigentümerstruktur besteht auch für den Umgang und die Nutzung von Wasser eine klare Grundlage. – Herr Kollege Prähauser! Das gilt jetzt für Sie! Hören Sie genau zu: Das österreichische Wasserrechtsgesetz stellt seit 1959 die bewährte gesetzliche Basis zur nachhaltigen Sicherung dieser Ressourcen dar. Laut § 105 Wasserrechtsgesetz ist es untersagt, zum Nachteile des Inlandes Wasser in das Ausland abzuleiten. Derzeit gibt es im Bereich der Wasserbewirtschaftung keine Kompetenz der EU. Eine Ableitung vom Wasser in das Ausland zum Nachteil des Inlands ist wasserrechtlich untersagt. Die österreichische Bevölkerung hat ein Recht darauf, dass das Lebensmittel Wasser nicht zum Spekulationsobjekt wird, sondern als öffentliches Gut geschützt wird und zu fairen Preisen und in gleich bleibend guter Qualität für Mensch, Tier und Pflanzen zur Verfügung steht. (Bundesrat Meier: Das ist richtig!)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben keine Angst, dass es zum Ausverkauf kommt. Bauernland gehört in Bauernhand! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Den Waldbauern gibt die jetzige Entscheidung eine wichtige Perspektive. In den Wald zu investieren bedeutet für sie, in die Zukunft zu investieren. Sie brauchen, um auf vernünftige Betriebsgrößen zu kommen, vielfach zusätzliche Waldflächen. Diese waren in den letzten Jahren nicht zu erhalten. Die Bundesforste können nun Schritt für Schritt in vielen ländlichen Regionen Wälder an Waldbauern abgeben. Die Erleichterung der Bildung von bäuerlichen Waldgemeinschaften – dies wurde vom Herrn Staatssekretär auch angesprochen – könnte den Ankauf zusammenhängender Flächen durch Landwirte ermöglichen. So können die


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