Bundesrat Stenographisches Protokoll 668. Sitzung / Seite 136

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Da dieses Verlangen von fünf Bundesräten gestellt wurde, ist gemäß § 54 Abs. 2 der Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung durchzuführen. Ich gehe daher so vor.

Im Sinne des § 55 Abs. 5 erfolgt die Stimmabgabe nach Aufruf durch die Schriftführung in alphabetischer Reihenfolge mündlich mit "Ja" oder "Nein".

Ich ersuche nunmehr die Schriftführung um den Aufruf der Bundesräte in alphabetischer Reihenfolge. (Bundesrat Bieringer: Welcher zuerst?)

Das habe ich gesagt: der Antrag der Bundesrätin Schicker. Da müssen Sie aufpassen. – Ich bitte die Schriftführung, zu beginnen.

(Über Namensaufruf durch die Schriftführerinnen Kainz und Mühlwerth geben die Bundesrätinnen und Bundesräte ihr Stimmverhalten bekannt.)

Präsident Johann Payer: Die Stimmabgabe ist beendet. Es folgt nun kurz die Auszählung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor.)

Präsident Johann Payer: Ich gebe nunmehr das Abstimmungsergebnis bekannt.

Demnach entfallen auf den Antrag 24 "Ja"-Stimmen und 29 "Nein"-Stimmen.

Der gegenständliche Entschließungsantrag ist somit abgelehnt.

*****

Mit "Ja" stimmten die Bundesräte:

Boden;

Drochter;

Freiberger, Fuchs;

Gerstl, Grillenberger, Gstöttner;

Haselbach, Mag. Hoscher;

Kainz, Koller, Konecny, Kraml;

Dr. Liechtenstein;

Marizzi, Meier, Dipl.-Ing. Missethon;

Payer, Ing. Polleruhs;

Schicker;

Mag. Trunk;

Weilharter, Winter, Würschl.

Mit "Nein" stimmten die Bundesräte:

Ager, Dr. Aspöck;

Bieringer, Dr. Böhm;

Dr. d'Aron;

Fösleitner;

Giesinger, Grander, Ing. Grasberger, Grissemann, Ing. Gruber, Mag. Gudenus;

Hagen, Haunschmid, Hensler, Mag. Himmer, Höllerer;


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