Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 33

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Das überkommene Modell von nebenberuflich tätigen Mitgliedern soll weitergeführt werden. Im Interesse besserer Nutzung der personellen Ressourcen werden aber die bisherigen Ersatzmitglieder künftig zu ordentlichen Mitgliedern bestellt werden. Das ist zu begrüßen.

Würde die Kompetenz des Umweltsenates mit Ende des Jahres 2000 auslaufen, gäbe es nicht nur keine zweite Instanz mehr, sondern im gesamten Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren überhaupt keinen Rechtszug an ein in der Sache selbst erkennendes Tribunal im Sinne des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Somit stünde nur noch die Beschwerde an die beiden Gerichtshöfe des öffentlichen Rechtes offen. – Eben das wäre doch schon rein vom Anfall an Rechtssachen her nicht vertretbar, solange die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit nicht eingerichtet ist.

Mit diesem Hinweis verbinde ich freilich gerne das Ceterum censeo: Gehen wir die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten im Zuge der unter der früheren Regierung versandeten Bundesstaatsreform endlich an, wie es meine Fraktion bereits seit vielen Jahren fordert!

Für das rechtspolitische Ziel, den Wirtschaftsstandort Österreich zu fördern, haben raschere und flexiblere Berufungsverfahren gerade in Bezug auf das Anlagenrecht für Großprojekte zweifellos äußerst positive Auswirkungen – und das ohne Verkürzung des Rechtsschutzes der Bürger, weil die Antragslegitimation und damit das rechtliche Gehör und die Parteistellung entsprechend erweitert worden sind.

Nach der heute zu beschließenden Neuregelung wird zugleich die Vorgabe erfüllt werden müssen, die UVP-Änderungsrichtlinie 97/11/EG umzusetzen und überdies das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz an die zwischenzeitige Judikatur des Europäischen Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften anzupassen. Eine entsprechende Novelle des UVP-Gesetzes wird derzeit vorbereitet. Der dadurch bedingten Erhöhung des Arbeitsanfalls wird organisatorisch und personell Rechnung zu tragen sein.

Meine Fraktion wird ebenso wie die beiden anderen Fraktionen dieser zu ihrer Annahme einer Zweidrittelmehrheit bedürfenden Vorlage gerne zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

10.24

Präsident Johann Payer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Gottfried Kneifel. Ich erteile ihm dieses.

10.24

Bundesrat Gottfried Kneifel (ÖVP, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist eine allgemein bekannte Tatsache, dass wir in Österreich die höchsten Umweltstandards aller vergleichbaren Staaten besitzen. Manche sagen sogar, wir Österreicher seien die "Umwelt-Musterknaben" Europas mit allen Vor- und Nachteilen. Ich glaube, dass die Vorteile bei dieser Bewertung eindeutig überwiegen.

Für Großprojekte sind die Umweltverträglichkeitsprüfung und in weiterer Folge das Umweltsenatsgesetz, das heute zur Disposition steht, sicherlich wichtig und anzuwenden. Ich glaube aber, dass wir auf der anderen Seite auch danach trachten sollen, nicht nur Großprojekte verstärkt in Umweltprüfungen einzubeziehen, sondern auch verschiedene Kleinprojekte, Anlagenverfahren für Klein- und Kleinstbetriebe aus dem bürokratischen Wust herauszunehmen und Erleichterungen zu schaffen.

Ich glaube, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Regelungs- und Administrationssysteme dem internationalen Wettbewerb, in dem wir uns heute befinden, angepasst werden müssen. Da kommt dem Betriebsanlagenrecht eine ganz besondere Bedeutung zu, das einerseits für den notwendigen Umwelt- und Nachbarschaftsschutz sorgt, andererseits aber auch eine kalkulierbare Verfahrensdauer und Rechtssicherheit für die Investoren schafft.


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