Bundesrat Stenographisches Protokoll 669. Sitzung / Seite 34

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Ich glaube deshalb, dass wir besonders die Kleinstbetriebe von unzumutbaren bürokratischen Hindernissen befreien und entlasten sollen, damit diese ihre Gründungen leichter durchführen können. Es gibt nämlich viele Betriebe und viele Unternehmungen – besonders im Bereich der New Economy –, die keine wesentlich größeren Immissionsbelastungen haben als ein ganz normaler Haushalt. Ich denke an Betriebe, die Computer betreiben, oder an kleine Unternehmungen wie Vermögensberater-Büros, Kosmetiksalons oder ganz kleine Handelsbetriebe, die mit ein oder zwei Leuten arbeiten. Ich glaube, da ist eine wesentliche Entlastung der Unternehmen gefordert.

Wir haben uns im Bereich der Wirtschaftskammer Gedanken gemacht und überlegt, wie viele Betriebe eine solche Entlastung erfahren könnten. Es handelt sich um mehr als 50 000 Betriebe in ganz Österreich. Ich glaube, dass die Möglichkeit Platz greifen sollte, diese Betriebe und diese Anlagenverfahren zu typisieren und zu sagen: Dieser Typ von Betrieb, der ein, zwei, drei Computer-Anlagen braucht, kann in diese Kategorie fallen. Für die übrigen Anlagen ist das bereits genannte System des One-Stop-Shop-Prinzips anzuwenden und in dieser Hinsicht auch zu erweitern.

Ganz besondere Bedeutung wird im Bereich der Umweltverträglichkeitsprüfung allen Verfahren beigemessen, die den Umweltsenat betreffen. Es gibt auch eine Vielzahl von Verbesserungsvorschlägen, die hier eingebaut werden sollen. Im Besonderen meine ich das vereinfachte UVP-Verfahren, damit Formalismen und Zweigleisigkeiten beseitigt und die gesetzliche Verfahrensdauer von 24 auf sechs oder neun Monate in der ersten Instanz beziehungsweise von zwölf auf vier Monate im Feststellungsverfahren in der ersten und zweiten Instanz verringert werden.

Es geht auch darum, dass wir, wie bereits von Finanzminister Grasser heute erwähnt, vom Hoheitsstaat zum Dienstleistungsstaat kommen und jene, die solche Betriebsanlagenverfahren durchführen, auch entsprechend beraten und informieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, dass das neue UVP-Gesetz und auch der Umweltsenat und vor allem die begleitende Investorenberatung der Interessenvertretungen und der Behörden dazu beitragen werden, die hohen Umweltstandards unseres Landes auch zu erhalten, aufrechtzuerhalten und gleichzeitig Arbeit, Einkommen und soziale Sicherheit in unserem Lande zu garantieren. (Beifall bei der ÖVP.)

10.30

Präsident Johann Payer: Zu Wort hat sich Herr Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer gemeldet. Ich erteile dieses. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

10.30

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich erstens für den breiten Konsens zu dieser besonders wichtigen Gesetzesmaterie bedanken, einer für die Umwelt sehr wichtigen Gesetzesmaterie, die sich in den letzten Jahren absolut bewährt hat. Ich denke, dass die weitere Verlängerung auch ein Signal dafür ist, dass einerseits die Umweltpolitik als zentrales politisches Feld wichtig ist, aber gleichzeitig auch jener rechtliche Rahmen gegeben ist, der Rechtssicherheit und Entscheidungsschnelligkeit in diesem sensiblen Bereich bringt.

Zweitens: Mit der jüngst beschlossenen UVP-Novelle haben wir bereits EU-Richtlinien in der UVP umgesetzt, und ich meine, dass die letzte UVP-Novelle mit den geteilten Verfahren auch ein Beitrag in Richtung Beschleunigung und in Richtung besserer Qualität der Verfahren ist.

Drittens: Ich teile die Einschätzung, dass wir im Bereich Anlagenrecht weitere Schritte brauchen. Daran arbeitet die Bundesregierung auch, weil es ein zentraler Bestandteil des Programmes der österreichischen Bundesregierung ist.

Viertens und letztens: Wir werden in diesem Gremium auch noch die Möglichkeit haben, über die Bundesforstegesetz-Novelle zu diskutieren. Ich möchte nur festhalten, dass der Anteil der Österreichischen Bundesforste am Gesamtwald etwa 15 Prozent beträgt und etwa 80 Prozent


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